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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Beschreibung

Als Fahrzeugführer benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, gilt dies jedoch nur für das Führen von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 PBefG. Im Übrigen ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftfahrzeuge bei Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 nicht erforderlich.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist im Übrigen nicht erforderlich für

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an den Fahrzeugführer.

Sie ist bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Sie kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden und bedarf dann der Verlängerung.

Als Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt. Dieser ist bei der Fahrgastbeförderung neben dem EU-Kartenführerschein mitzuführen.

Voraussetzungen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in der Regel Ersterteilung: 43,90 EUR.

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2023