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Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

Beschreibung

Transportunternehmer, die Transporte von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, benötigen je nach Dauer des Transportes eine Zulassung.

Es werden zwei Zulassungen unterschieden:

Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen zu den beiden Zulassungen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen, wird Ihr Antrag durch das zuständige Veterinäramt geprüft und dokumentiert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Zulassung erteilt.

Hinweise

Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport von Tieren in Ihren eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Transportmitteln in Fällen, in denen aus geografischen Gründen ein Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich ist (z.B. Almauf- oder -abtrieb), oder für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb, keine Zulassung.

Sie benötigen auch keine Zulassung

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:

Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Kosten

Gebühr: 10 bis 500 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2024