Verantwortlich für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ist die jeweilige Dienststelle selbst. Daher können Sie Ihr Anliegen zunächst direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorbringen. Sie können sich auch direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Sie haben im Rahmen geltenden Rechts uns gegenüber ein Auskunftsrecht über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie einen bei der Stadt Ingolstadt gestellten Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Sie können von uns verlangen die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
Aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, können sie in den dafür gesetzlich vorgesehenen Fällen jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einlegen.
Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie können sich beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz be-schweren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgender Internetseite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Stellung des Datenschutzbeauftragten Art. 38 DSGVO
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Art. 39 DSGVO
Nicht-Öffentlicher Bereich: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht