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Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Beschreibung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Heilpraktikerwesen in Ingolstadt

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www.ingolstadt.de/heilpraktikerwesen

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

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