A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.

Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

Zuwendungsempfänger

Erforderliche Unterlagen

Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Verfahrensablauf

Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Naturschutz - Förderung im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.11.2023