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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald:
Bürgerstand in den Städten und Märkten

 
Auf der Grundlage der antiken Stadtkultur konnten sich in Bayern Städte wie Regensburg, Passau oder Salzburg zunächst in der Organisation der Bistümer entwickeln. Bischofsstädte wie Eichstätt, Freising oder Passau wurden vom Herzogtum Baiern unabhängig.

Neugründungen mussten Ersatz schaffen. Im 13. Jahrhundert entstand eine neue Generation von Städten. Mit der Bildung von Bürgergemeinden (civitas, communitas civium) und dem Erwerb von Hoheitsrechten wie Gerichtsrechten (Niedergerichtsbarkeit) erhielten die bayerischen Städte und Märkte Landstandschaft.

Die Märkte (forum) wie Aibling oder Riedenburg existierten bereits oder wurden zum Schutz landesherrlicher Burgen wie Dachau, Tölz, Trostberg, Wolfratshausen neu gegründet.

Die Städte waren umgewandelte Marktorte wie Aichach, Burghausen, Pfaffenhofen oder ebenfalls Neugründungen wie Ingolstadt, Landshut, Dingolfing oder Straubing.

Stadt und Markt sind gleichberechtigte Mitglieder der Landstandschaft.

Prälatenstand und Städte/Märkte waren auf Landtagen staatstreue Elemente, an der Einheit des Landes und der Erhaltung des Landfriedens interessiert. Beides garantierte die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität.

Amt und Gericht als Landgericht mit ihrem Mittelpunkt, der Dingstätte, wechselten vom Land in die erstarkenden, wehrhaften Städte. Diese wurden zu Amtssitzen der herzoglichen Beamten. Wenn Markt und Stadt fehlten, blieben die Ämter auf den Burgen wie in Kranzberg oder Marquartstein.

Die gesamte Bürgergemeinde besaß Landstandschaft unabhängig von ihrer sozialen Zusammensetzung oder Steuerkraft. Reiche und große Städte entsandten oft zwei Vertreter und signalisierten damit eine gewisse Führungsrolle. Die Vorrechte der fünf Hauptstädte (München, Landshut, Straubing, Burghausen, Ingolstadt) waren im Besitz des Blutbanns begründet. Auch das Vorhandensein eines städtischen Patriziats oder städtischer Ratsgeschlechter war ausschlaggebend.


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