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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald:
Braubestimmungen in den Landtagsverhandlungen

 
Das Brauhandwerk war seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zum wichtigsten Lebensmittelgewerbe aufgestiegen. Das belegen nicht zuletzt das umfangreiche Verordnungswesen und die Braubestimmungen der Landesordnungen.

Einzelheiten der Verhandlungen auf den Landtagen sind leider nicht überliefert. Es gibt keine Protokolle der Ausschüsse. Überliefert sind Beschwerdebriefe von Brauern, die sich auf die Bestimmungen von 1516 beziehen. Sie betrafen vor allem das Verbot, neue Brauhäuser zu errichten und die Bierpreisbindung. Die Beschwerden zeigen, dass die landesherrliche Braugesetzgebung den Anforderungen des Marktes nicht gerecht wurde. In der Landesordnung wurde versucht, städtische Verordnungen auf eine sich differenzierende Wirtschaftsstruktur des ganzen Landes zu übertragen.

Das Landgebot von 1533 erneuerte die Bestimmungen von 1516 und 1520:
  • Reinheitsgebot,
  • Bestimmungen zur Bierbeschau,
  • Verbot der Malzausfuhr,
  • Verbot der Errichtung neuer Brauhäuser und Tafernen,
  • Privilegien für geistliche und weltliche Standespersonen, Bier für den Hausgebrauch herzustellen.

Wie schon in den Jahren nach 1516 wiederholten sich die Folgen der wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Herzöge wie in einer Kausalkette:

Es herrschte Mangel an Gerste, der sich im steigenden Getreidepreis und in Lieferschwierigkeiten manifestierte. Der Preis für Gerste verdoppelte sich alle 20 Jahre. Obwohl die Vertreter der Städte und Märkte bzw. die herzoglichen Amtleute dies beklagten, wurde der Bierpreis den erhöhten Rohstoffkosten nicht angepasst. Dies beklagten die Brauer und verwendeten zusätzliche Stoffe. Das wiederum zog die Verschlechterung der Bierqualität und den regelrechten Mangel an Bier nach sich. Hier klagten die Verbraucher. Eine Folge der fehlenden Flexibilität auf dem „Biermarkt“ war die Verlagerung des Bierkonsums: Die Verbraucher besuchten die Wirtshäuser der angrenzenden Gebiete, zum Ärger der Wirte und Tafernenbesitzer. Allerdings wirkte in diesem Kreislauf auch das übermäßige Gewinnstreben der Brauer, die abnehmende Bereitschaft, in die Ausbildung zu investieren und das Beharren auf alten Gewohnheiten mit. Hinzu kam der Verfall des Geldwertes und der Kaufkraft im 16. Jahrhundert trotz Münzordnung von 1506/07. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen, während die Löhne gleich blieben.

Die Beschwerden über die schlechte Qualität des Bieres beschäftigten die Landstände bis ins 17. Jahrhundert und immer ging es um den kausalen Zusammenhang zwischen hohem Getreidepreis und niedrigem Bierpreis.


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