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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald:
Konkurrenz zwischen städtischem und ländlichem Bier

 
Auf dem Landtag von 1553 wurde auf Bitten der Städte und Märkte das Reinheitsgebot wiederholt. Allerdings wurden Hopfenersatzstoffe zugelassen.

Wirtschaftspolitisch schwierig war das Verhältnis der Städte und Märkte zum Landadel: Die Hofmarkbesitzer ließen Bier aus heimischem Getreide herstellen. Dadurch konnten deren Brauer besser und günstiger produzieren.

Die ländliche Konkurrenz wurde zu einem ernsthaften Problem vor allem vor dem Hintergrund der allgemeinen Knappheit von Getreide. Zumal das Verbot von 1516, neue Tafernen und Brauhäuser zu errichten, nicht eingehalten wurde.

Im Laufe des 16. Jahrhunderts mussten die bayerischen Herzöge feststellen, dass sie zwar ihre Landesherrschaft festigen konnten und den Ausbau einer einheitlichen Verwaltung vollzogen haben, dass sie sich aber im Bereich der einheitlichen Braugesetzgebung nicht durchsetzen konnten und einige hoheitliche Befugnisse an die lokalen Obrigkeiten zurück delegierten wie die Bierpreisfestlegung und Bestrafung von Verstößen des Landadels im Getreidehandel.

Ständische Sonderinteressen wurden ebenfalls aufgegeben und die Brauprivilegien der Geistlichkeit und des Adels beschnitten.

Der Herzog suchte die Stärkung seiner landesherrlichen Macht auf der Basis einer umfassenden Gesetzgebungsgewalt und Unabhängigkeit von der Landschaft durch hohe und regelmäßige Einkünfte.

Er unterstützte die Städte und Märkte, die Handel und Gewerbe vor der ländlichen Konkurrenz, gegen den Ausbau von Sonderrechten des Landadels und der Prälaten schützten.


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