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Texte im Stadtmuseum Ingolstadt - Raum 15
Die spätmittelalterliche Stadt

 
Die Siedlung Ingolstadt wurde wohl um die Mitte des 13. Jahrhunderts zur Stadt, das Stadtrecht wurde ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit vom bayerischen Herzog verliehen. Durch die Stadtrechtsurkunde Ludwigs des Bayern vom 25. Juli 1312 wurde bereits bestehendes Recht kodifiziert.

Stadtmuseum Ingolstadt. Foto: Kurt Scheuerer

Ab 1309 ist der Rat der Stadt nachweisbar, seine Unabhängigkeit vom herzoglichen Richter wurde im Stadtrecht von 1312 ausdrücklich bestätigt. Der Rat bestand zunächst aus 12 Mitgliedern, um 1400 wurde er in einen "inneren" und einen "äußeren" Rat mit je 12 Mitgliedern geteilt, hinzu traten ebenfalls um 1400 80 Geschworene, die aber bald wieder an Bedeutung verloren. Die Bürgermeister wechselten sich bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts halbjährlich, dann vierteljährlich in der Führung des Amtes ab.

Ratsämter trugen für verschiedene Sachbereiche Verantwortung, sie wurden jeweils von einem Mitglied des inneren und einem Mitglied des äußeren Rats verwaltet.

Der herzogliche Richter wurde im Stadtrecht von 1312 zufolge nach dem Rat der Bürger berufen, als herzoglicher Richter blieb ihm Hochgerichtsbarkeit vorbehalten, während die niedre Gerichtsbarkeit städtisch war, auch wenn beide Gerichtsbarkeiten von ein und demselben Richter ausgeübt wurden. 1504 erhielt die Stadt als erste der bayerischen Städte den Blutbann übertragen (München 1561), Die städtische Gerichtsbarkeit erstreckte sich aber nicht über die Angehörigen der 1472 gegründeten Universität.

Die soziale Struktur Ingolstadts war relativ ausgeglichen. Es gab nur wenig Reiche (1463 hatten nur 21 Bürger Vermögen von 500 - 1000 Gulden und 5 Bürger Vermögen über 1000 Gulden zu versteuern) und eine relativ geringe Zahl Besitzloser (mit 65 Armen 5,6% der Bürger). Dennoch war Ingolstadt nach Landshut die steuerkräftigste Stadt im Herzogtum Bayern-Landshut, dem es 1447 - 1504 zugehörte.

Dr. Siegfried Hofmann, Tafeltext im Stadtmuseum Ingolstadt
Fotos: Kurt Scheuerer


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