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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald: Geistlichkeit

 
Der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Augsburg, Bamberg, Brixen, Eichstätt, Freising, Passau und Regensburg gehörten zur hohen Geistlichkeit des Landes Baiern. Sie entzogen sich der Landstandschaft im wittelsbachischen Bayern, als sie zu Reichsfürsten und Landesherren aufstiegen.

Klöster und Kollegiatstifte bildeten in Bayern den Prälatenstand und waren die einzigen Vertreter der ehemals führenden Schicht des alten Herzogtums in der neuen landständischen Verfassung. Ihre Zahl blieb trotz der vielen Klosterneugründungen vergleichsweise niedrig.
Landstandschaft bedeutete Besitz von Hoheitsrechten, d.h. Immunität und Gerichtsprivilegien. Bei städtischen Klöstern und Neugründungen bedeutete der Besitz landständischer Güter keineswegs die Zugehörigkeit zur Landschaft.

Zu den Prälaten gehörten auch die Kommenden (Niederlassungen) der Ritterorden, wenngleich sich die Komture oft zum Ritterstand gehörig fühlten.

Im Stimmenverhältnis auf den Landtagen zählte der Prälatenstand zur Minderheit, da grundsätzlich alle Landsassen gleichberechtigte Stimmen besaßen.


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