Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.

Die Niederschriften können im Hauptamt der Stadt Ingolstadt eingesehen werden, hierzu ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Um die gewünschten Niederschriften bereithalten zu können, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Stadtrat und Ausschüsse:
Altes Rathaus, 1. Stock, Zi. 105
Tel.: (0841) 3 05-10 12
E-Mail: sitzungsmanagement@ingolstadt.de

Bezirksausschüsse und Bürgerversammlungen:
Altes Rathaus, Erdgeschoss, Zi. 001
Tel.: (0841) 3 05-10 40
E-Mail: bza@ingolstadt.de

Einen Anspruch auf Erteilung von Abschriften oder Fotokopien besitzen weder die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt noch die auswärts wohnenden wegen Grundbesitz oder gewerblicher Niederlassung berechtigten Personen. Nach Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO steht dieses Recht nur den Mitgliedern des Stadtrates für Beschlüsse zu.