Fragen und Antworten
Bewerbungsprozess
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Bewerbung
Wen kann ich bei Fragen zu einer konkreten Stelle kontaktieren?
Sie finden in jeder Stellenausschreibung einen konkreten Ansprechpartner des Fachamtes sowie des Personalrecruitings mit Name und Telefonnummer. Für fachliche Fragen steht Ihnen ein Ansprechpartner des jeweiligen Fachamtes zur Seite. Allgemeine Fragen zum Bewerbungs- bzw. Einstellungsprozess beantwortet Ihnen das Team Personalrecruiting.
Auf welchem Weg kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungen sind über das Online-Bewerberportal einzureichen, das auf der Homepage der Stadt Ingolstadt zu finden ist (Aktuelle Stellenangebote der Stadt Ingolstadt). Sollte dies aus technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, hinterlegt auch gerne das Team Personalrecruiting Ihre Bewerbung manuell im laufenden Prozess.
Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben und wie läuft die erneute Bewerbung ab?
Ja, grundsätzlich können Sie sich nach einer Absage erneut bei uns bewerben. Der Grund für eine Absage kann unterschiedlich sein und bezieht sich immer auf den jeweiligen Bewerbungsprozess, der damit abgeschlossen ist.
Wenn Sie sich auf eine andere oder zukünftige passende Stelle bewerben möchten, freuen wir uns über Ihre erneute Bewerbung. Bitte nutzen Sie dafür unser Online-Bewerberportal und reichen Sie dort Ihre Unterlagen erneut ein, da bereits eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht für weitere Bewerbungen übernommen werden können.
Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Grundsätzlich kann man sich zeitgleich auf mehrere ausgeschriebenen Stellen bewerben, sofern die jeweiligen Voraussetzungen des Anforderungsprofils erfüllt sind.
Für jede Stelle ist eine eigene Bewerbung einzureichen.
Ist eine Initiativbewerbung möglich?
Leider können wir keine Initiativbewerbungen berücksichtigen. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich auf konkret ausgeschriebene Stellen über unser Online-Bewerberportal.
Aktuelle Stellenangebote finden Sie bei Stadt Ingolstadt auf ingolstadt.de/karriere sowie auf Ingolstadtjobs.de. Dort können Sie auch Benachrichtigungen für neue Stellenangebote aktivieren.
Vorstellungsgespräch
Wer nimmt an Vorstellungsgesprächen teil?
Anders als in der Privatwirtschaft nehmen an dem Gespräch in der Regel mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Ingolstadt teil, etwa aus dem Fachbereich, dem Recruiting, der Personalvertretung und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung. Dies ist im Öffentlichen Dienst ein gängiges Vorgehen und soll eine objektive, faire und transparente Auswahl gewährleisten – bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern.
Finden Bewerbungsgespräche online oder vor Ort statt?
Vorstellungsgespräche finden grundsätzlich vor Ort im jeweiligen Amt der Stadt Ingolstadt statt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Gespräch online über Microsoft Teams zu führen. Ob Ihr Vorstellungsgespräch online oder in Präsenz stattfindet, entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben. Dort finden Sie auch Hinweise zu den gegebenenfalls erforderlichen technischen Voraussetzungen. Sollte Ihnen eine Teilnahme vor Ort nicht möglich sein, obwohl Sie zu einem Präsenzgespräch eingeladen wurden, können Sie gerne die Durchführung eines Online-Gesprächs anfragen.
Wie läuft ein Vorstellungsgespräch bei uns ab?
Im Gespräch wird ein Fragenkatalog verwendet, der neben Fragen zu Ihrem Lebenslauf vor allem das Anforderungsprofil und die fachlichen Kompetenzen in den Fokus stellt. Um eine faire und vergleichbare Bewertung zu gewährleisten, werden allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Fragen gestellt.
Die Gespräche werden dokumentiert, weshalb während des Interviews Notizen gemacht werden. Dies dient ausschließlich der Transparenz und Vergleichbarkeit und ist nicht als mangelndes Interesse an Ihrer Person oder Motivation zu verstehen.
Anschließend informieren wir Sie über die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle sowie über die Arbeitgeberleistungen der Stadt Ingolstadt. Abschließend teilen wir Ihnen mit, wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Wann und an wen kann ich Fragen zum Verfahren oder zur Einstellung stellen?
Am Ende des Vorstellungsgesprächs haben Sie ausreichend Zeit, Ihre Fragen zu den Aufgaben, zum Arbeitsplatz oder Team sowie zu den allgemeinen Rahmenbedingungen zu stellen.
Bei Fragen im Vorfeld des Gesprächs stehen Ihnen die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen aus dem Fachbereich und dem Recruiting gerne zur Verfügung.
Rückmeldung & Arbeitsvertrag
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
Nach Abschluss aller Vorstellungsgespräche für die jeweilige Position, wird die favorisierte Person schnellstmöglich (meist schon am nächsten Tag) informiert. Parallel werden auch alle weiteren Kandidaten informiert, um einen zügigen und fairen Bewerbungsprozess für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Arbeiten bei der Stadt Ingolstadt
Wie ist die Rahmensarbeitszeit geregelt?
Die Rahmenarbeitszeit bei der Stadt Ingolstadt beginnt mit dem frühsten Dienstbeginn (6.30 Uhr) und endet mit dem spätesten Dienstende (18:00 Uhr). Grundsätzlich haben die Beschäftigen die Möglichkeit, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie den Beginn, die Dauer und das Ende der Mittagspause in diesem und dem Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbst zu bestimmen. Ausnahmen gibt es bei Stellen mit Service-/Öffnungszeiten oder Schichtdienst.
Wie setzt sich das Gehalt zusammen?
Das Gehalt bei der Stadt Ingolstadt setzt sich aus mehreren Bestandteilen nach den Regelungen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. den beamtenrechtlichen Regelungen zusammen.
Es besteht aus dem Grundgehalt, basierend auf der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe. Hinzukommen können je nach Stelle Zulagen (z.B. für Schicht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit). Zusätzlich gibt es bei der Stadt Ingolstadt eine jährliche Sonderzahlung (jährliche Sonderzahlung vergleichbar mit “Weihnachtsgeld"), ein jährliches Leistungsentgelt und die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem bietet die Stadt Ingolstadt auch eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter. Bei Beamten sind je nach persönlicher Situation nach dem Beamtenrecht auch Orts- und Familienzuschläge möglich.
| Grundgehalt | basierend auf der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe |
|---|---|
| ggfs. + Zulagen | z.B. für Schicht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit |
| + jährliche Sonderzahlung | vergleichbar mit "Weihnachtsgeld" |
| + jährliches Leistungsentgelt | |
| ggfs. + vermögenswirksame Leistungen | bei Anmeldung |
| + betriebliche Altersvorsorge | |
|
bei Beamten: ggfs. + Orts- und Familienzuschläge |
je nach persönlicher Situation |
Wie erfolgt die Stufenzuordnung?
Jede Position ist nach der Entgeltordnung des TVöD einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. In dieser Entgeltgruppe gibt es die Stufen 1-6, grundsätzlich starten neue Mitarbeitenden bei der Stadt Ingolstadt in Stufe 1. Mit einschlägiger (d.h. inhaltlich vergleichbarer) Berufserfahrung und Anerkennung förderlichen Zeiten (keine einschlägige Erfahrung aber förderlich für die Tätigkeit) kann man auch einer höheren Stufe zugeordnet werden.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Die Menge an Urlaub ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für alle Beschäftigten geregelt. Bei einer Vollzeitstelle sind das aktuell 30 Tage im Kalenderjahr. Ab dem 01.01.2027 stehen Beschäftigten 31 Tage Urlaub zu. Bei Teilzeitkräften wird der Urlaub entsprechend dem Teilzeitanteil berechnet.
Besteht die Möglichkeit zum Homeoffice?
Der Anteil der auf Homeoffice und/oder mobile Arbeit entfallenden Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der/des Beschäftigten.
Das Weisungsrecht der Arbeitgeberin/Dienstherrin bleibt – auch in Bezug auf die Festlegung des Arbeitsorts – von der Vereinbarung über Homeoffice und/oder mobile Arbeit unberührt.
Homeoffice und/oder mobile Arbeit dürfen die dienstlichen Belange, insbesondere die Bürger- und Kundenorientierung, nicht beeinträchtigen. Die Ordnungsmäßigkeit des Dienstbetriebs hat Vorrang vor den individuellen Wünschen der Beschäftigten.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit im TVöD (§ 2 Abs. 4) beträgt in der Regel sechs Monate, sofern nicht vertraglich eine kürzere Dauer vereinbart wurde. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Befristete Verträge ohne sachlichen Grund haben eine Probezeit von sechs Wochen. Für befristete Verträge mit Sachgrund wird eine Probezeit vereinbart, die im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss.
Die Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG hat den Zweck unter Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen, ob allen Anforderungen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft Genüge getan werden kann. Während der Probezeit soll sich der Beamte oder die Beamtin nach Erwerb der Qualifikation für seine oder ihre Fachlaufbahn für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in dieser Fachlaufbahn bewähren. Die Probezeit soll insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse zeigen, ob der Beamte oder die Beamtin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in der Lage ist, die Aufgaben der Fachlaufbahn in jeder Hinsicht dauerhaft zu erfüllen. Während der Probezeit soll der Einsatz auf verschiedenen Dienstposten erfolgen, soweit keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Die Art der Probezeit ist nach den Erfordernissen in den einzelnen Fachlaufbahnen und Qualifikationsebenen festzusetzen. Die regelmäßige Probezeit dauert zwei Jahre.
Welche Benefits bieten wir an?
- Fahrkostenzuschuss für ÖPNV (Azubis, 1. & 2. QE)
- Zusatzversorgung
- Jahressonderzahlung
- Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zum Homeoffice
- Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Zertifiziertes Gesundheitsmanagement
- Mitarbeiterrabatte
- Faire und pünktliche Bezahlung
Wo ist die Arbeitsstelle?
Die Stadtverwaltung Ingolstadt besteht aus vier Rathäusern sowie 59 städtischen Dienststellen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Der konkrete Einsatzort ist direkt in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben.
Eine Übersicht aller Standorte bietet das Geoportal der Stadt Ingolstadt, in dem sämtliche Einrichtungen übersichtlich auf einer Karte dargestellt sind: Geoportal des Stadt Ingolstadt
Datenschutz
Wie lange bleiben meine Daten gespeichert?
Die von Ihnen übermittelten Daten werden von der Stadt Ingolstadt ausschließlich für Zwecke der Bewerbungsbearbeitung einschließlich des Stellenbesetzungsprozesses verwendet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur Stellen zur Verfügung gestellt, die bei der Bearbeitung der Bewerbung zu befassen sind. Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden die zur Verfügung gestellten Daten für das Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Ingolstadt weiterverwendet. Sofern die Bewerbung auf ein Stellenangebot nicht erfolgreich ist, speichert die Stadt Ingolstadt die übermittelten Daten höchstens sechs Monate.
Datenschutzhinweise zum Online-Bewerberportal
- Allgemeines
Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie informieren, welche Daten im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung erhoben, wie die Daten verarbeitet und wann sie wieder gelöscht werden. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch. Wenn Sie mit dem Verfahren einverstanden sind, bitten wir Sie der Datenschutzerklärung im Online-Bewerberportal zuzustimmen. - Datenerhebung
Um an einem Auswahlverfahren für eine Stellenbesetzung über dieses Portal der Stadt Ingolstadt teilzunehmen, ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten erforderlich. In den mit „Pflichtfeld gekennzeichneten Feldern werden die für das Auswahlverfahren relevanten Daten erhoben. In weiteren Feldern besteht Gelegenheit Daten, die Sie für wichtig und nützlich halten, zusätzlich anzugeben.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a bzw. Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG verarbeitet. - Verwendung, Löschung von Daten
Die von Ihnen übermittelten Daten werden von der Stadt Ingolstadt ausschließlich für Zwecke der Bewerbungsbearbeitung einschließlich des Stellenbesetzungsprozesses verwendet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur Stellen zur Verfügung gestellt, die bei der Bearbeitung der Bewerbung zu befassen sind. Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden die zur Verfügung gestellten Daten für das Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Ingolstadt weiter verwendet. Sofern die Bewerbung auf ein Stellenangebot nicht erfolgreich ist, speichert die Stadt Ingolstadt die übermittelten Daten höchstens sechs Monate. - Sicherheit
Die Stadt Ingolstadt ergreift technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, damit Ihre personenbezogenen Daten vor unzulässigen Dateneingriffen wie beispielsweise Datenverlust, Zerstörung, vorsätzlichen Manipulationshandlungen oder Zugriff von unberechtigten Dritten geschützt werden. Insbesondere werden Bewerbungsdaten, die Sie über das Online-Bewerberportal zuleiten, durch eine TLS-Verschlüsselung (Transport Layer Security) gesichert. - Widerruf
Sie können jederzeit die im Online-Bewerberportal im Reiter „Dateien hochladen und Datenschutzerklärung“ erteilte Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu senden Sie eine formlose E-Mail an das Personalamt der Stadt Ingolstadt (E-Mail Adresse: bewerbung@ingolstadt.de). Ihre Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Hinweise zum Datenschutz
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Rathausplatz 4
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Ludwigstraße 9
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Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
Ihre Daten werden zur ordnungsgemäßen Durchführung und dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens in aller Regel durch eine Auswahlentscheidung des Verantwortlichen entsprechend den Grundsätzen der Bestenauslese sowie für die sich eventuell daran anschließende Begründung eines Dienst-/Arbeitsverhältnisses erhoben und verarbeitet. Spätestens 12 Monate nach einer Auswahlentscheidung werden die für das Bewerbungsverfahren erhobenen Daten gelöscht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung:
Art.13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG/Art. 4 Abs. 1 BayDSG
Empfänger von personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 9 DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an unsere/n:
- Personalamt- und Fachämter zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung, mittels strukturiertem Auswahlverfahren und zur Dokumentation des Bewerbungsverfahrens
- Personalrat zur Wahrung der Beteiligungsrechte nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz
- Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung der Beteiligungsrechte nach dem SGB IX
- städtische Personalentwicklung zur Durchführung eines Auswahlverfahrens, u.a. Assessment Centers
- zuständigen Entscheidungsorgane (Oberbürgermeister oder Delegation an Stadtbedienstete, beratende und beschließende Ausschüsse und Stadtrat) zur endgültigen Entscheidung über die Einstellung der/des bestgeeigneten Bewerberin/Bewerbers
