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Infos zu den Wahlen

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Um in Ingolstadt wählen zu können ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich.

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag. 

Die Benachrichtigung muss bis spätestens Sonntag, 15. Februar jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Musterstimmzettel zur Kommunalwahl 2026 (PDF)

Probestimmzettel (zum persönlichen Testen der Stimmverteilung)

Briefwahl

Auch besteht wieder die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das geht

  • schriftlich (formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular - ab sofort möglich, Versand erfolgt erst ab 16. Februar),
  • persönlich (Vorsprache erst ab Montag, 16. Februar im Wahlamt mit ausgefülltem Antrag und amtlichen Lichtbildausweis!) oder auch
  • online über das Bürgerservice-Portal (ab sofort bis 3. März) – www.ingolstadt.de/briefwahl.

Hinweise zur Online-Beantragung

Beantragen Sie online die Briefwahlunterlaen ist zu beachten, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 16. Februar erfolgt. Aufgrund einer vor kurzem erfolgten Änderung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Briefwahlunterlagen anders als bei früheren Kommunalwahlen erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag (= 16.2.2026) ausgegeben werden. Durch den späteren Ausgabezeitpunkt will der Gesetzgeber unter anderem die Gewähr dafür bieten, dass alle Wahlentscheidungen auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen getroffen werden.

Hinweise zur schriftlichen Beantragung:

Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.

Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Öffnungszeiten des Wahlamts:

Mo bis Fr: 8 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di: 13.30 bis 16 Uhr
Do: 13.30 bis 17.30 Uhr

Am Faschingsdienstag, 17. Februar ist das Wahlamt nur von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 6. März ist das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.

Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.

Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 6. März, um 15 Uhr. Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Postlaufzeiten!

Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.

Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.

Rücksendung des roten Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt

Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief innerhalb Deutschlands kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wichtiger Hinweis: rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden. Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf „den letzten Drücker“ seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun! 

Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (8.3.2026,18 Uhr) erreicht.

Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.

Die Musterstimmzettel werden ab Donnerstag, 5. Februar online hinterlegt.

Erreichbarkeit des Wahlamts

Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort per Mail an briefwahl@ingolstadt.de oder telefonisch unter 0841 305-1266 erreichbar.

Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen

Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.


Aktuelle Wahlergebnisse finden Sie >> hier.


Aktuelle Pressemitteilungen des Wahlamtes

Neuer Oberbürgermeister

Nach fünf Dienstjahren von Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf wird nun Dr. Michael Kern die Geschicke in Ingolstadt lenken. Mit 64,2 Prozent wurde Dr. Michael Kern in der Stichwahl am 23. Februar in sein neues Amt gewählt, das er am 1. März 2025 antritt.

Nach der Auszählung aller 148 Stimmbezirke (23.33 Uhr) lautet das vorläufige amtliche Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl:

Dr. Michael Kern (CSU) 64,2 %
Christian De Lapuente (Brückenbündnis) 35,8 %

99.508 Stimmberechtigte waren zur Stichwahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag bei 59,5 Prozent.

Die Wahlergebnisse im Überblick mit entsprechenden Grafiken sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt unter https://obwahl.ingolstadt.de/ zu finden.

Rückblick:

Oberbürgermeister-Wahl am 9. Februar 2025 – amtliches Endergebnis:
Dr. Michael Kern (CSU): 46,7%
Stefan König (FW): 12,1%
Rosa Pepke (AfD):9.3%
Christian De Lapuente (Brückenbündnis): 31,9%
Wahlbeteiligung: 48,96%
Wahlberechtigte: 99.745


OB-Wahlergebnisse 2020 – erster Wahlgang am 15. März 2020
Christian Lösel (CSU) (33,73%)
Petra Kleine (Bündnis 90/Die Grünen) (9,25%)
Hans Stachel (FW) (8,31%)
Christian Scharpf (SPD) (33,65%)
Jakob Schäuble (FDP) (2,53%)
Raimund Köstler (ÖDP) (1,90%)
Christian Lange (BGI) (4,86%)
Christian-Linus Pauling (Die Linke) (3,40%
Jürgen Köhler (UDI) (2,36%)

Wahlbeteiligung: 45,87% (davon 21,10% Urnenwahl, 24,77% Briefwahl)

OB-Wahlergebnisse 2020 – Stichwahl am 29. März 2020
Christian Lösel (CSU) (40,72%)
Christian Scharpf (SPD) (59,28%)
Wahlbeteiligung: 57,56% (pandemiebedingt wurde die Stichwahl als reine Briefwahl abgehalten)

Ingolstadt hat gewählt

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist im Wahlkreis 215 ausgezählt. In Ingolstadt ging die erste Schnellmeldung um 18.26 Uhr aus dem Stimmbezirk „Feuerwehrhaus Mühlhausen“ ein. Der letzte Stimmbezirk gab um 21.05 Uhr seine Ergebnisse bekannt.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl mit den entsprechenden Grafiken werden präsentiert auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt unter https://btwahl.ingolstadt.de/.

89.132 Personen waren wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung im Wahlkreis 215 lag bei 83,1 Prozent, vor vier Jahren gaben 72,6 Prozent ihre Stimme ab.

Zum Wahlkreis zählen neben der Stadt Ingolstadt auch der Landkreis Eichstätt sowie folgende Gemeinden aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Bergheim, Burgheim, Ehekirchen, Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Neuburg a.d.Donau, Oberhausen, Rennertshofen, Rohrenfels und Weichering.


Wahlhelfer

Damit Wahlen in Ingolstadt nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag bis zu 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.

Zeitliche Inanspruchnahme & Vergütung des Ehrenamts

In den allgemeinen Wahllokalen in den Stadtgebieten wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.

Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Alle Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 80 Euro (Beisitzer und Wahlhelfer 60 Euro).

Bewerbung

Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, wäre es von Interesse, ob Sie ausschließlich in einem Wahllokal in Wohnortnähe eingesetzt werden wollen, oder ob Sie auch flexibel überall in Ingolstadt eingesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten (Telefon, Mobil, E-Mail) mit, damit ihr Wahlvorstand vor der Wahl die nötigen Absprachen treffen kann.

>> Hier gelangen Sie zum Eingabeformular.

Wer tatsächlich zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer

Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:

  • Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
  • Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
  • Bundeswahlgesetz
  • Bundeswahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
  • Europawahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
  •  Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
  • Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer

Wahlorganisation der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: wahlhelfer@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1264 /-1265 und -1267

Unterlagen zur Wahlhelferschulung für die Kommunalwahl am 8. März 2026


Schulungsunterlagen für die Allgemeinen Wahlbezirke (Urnenwahl):

Schulungsunterlagen für die Briefwahlbezirke (Briefwahl):


Bitte überprüfen Sie kurz vor dem Wahltag rechtzeitig auf dieser Seite, ob sich noch Änderungen bei der Durchführung Wahl ergeben haben.

Stand: 28.01.2026