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Bebauungspläne

Grundsätzlich werden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu bestimmen. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, ergänzt durch die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne.

Gängige Festsetzungen sind:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen)
  • Verkehrsflächen
  • Festsetzung der überbaubaren und der nicht bebaubaren Grundstücke
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Regelung der Bebauungsdichte und der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen)

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