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Versammlungen und Demonstrationen

Leitfaden für Veranstalter

Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die eine öffentliche Versammlung durchführen wollen. Eine Versammlung besteht aus mindestens zwei Personen und ist eine überwiegend  auf die öffentliche Meinungsbildung gerichtete Kundgebung.

Allgemeine Hinweise

  • Versammlungen / Demonstrationen sind 48 Stunden, bevor sie öffentlich bekanntgegeben werden, beim Ordnungsamt anzuzeigen.
  • Je nach Art und Thematik der Versammlung kann ein Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter und Versammlungsleiter erforderlich sein.

Versammlungsanzeige

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, können Sie diese online anzeigen:

Formulare

Merkblätter


Kontakt

Tel.: 0841 305-1513 /-1516 /-1441
Tel.: 0841 305-1522 /-1524 (Bei Fragen zum Alkoholausschank)
Fax: 0841 305-1509
E-Mail-Adresse oder
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