Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Straßenraum
Hinweis: Am 17.11. ist kein Parteiverkehr möglich
In der Altstadt sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber entweder als kostenpflichtige Kurzparkplätze ausgewiesen oder für Bewohner reserviert.
Informationen zu den Parkgebühren der Kurzparkplätze erhalten Sie hier.