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Wahlhelfer

Damit Wahlen in Ingolstadt nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag bis zu 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.

Zeitliche Inanspruchnahme & Vergütung des Ehrenamts

In den allgemeinen Wahllokalen in den Stadtgebieten wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.

Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Alle Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 80 Euro (Beisitzer und Wahlhelfer 60 Euro).

Bewerbung

Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, wäre es von Interesse, ob Sie ausschließlich in einem Wahllokal in Wohnortnähe eingesetzt werden wollen, oder ob Sie auch flexibel überall in Ingolstadt eingesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten (Telefon, Mobil, E-Mail) mit, damit ihr Wahlvorstand vor der Wahl die nötigen Absprachen treffen kann.

>> Hier gelangen Sie zum Eingabeformular.

Wer tatsächlich zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer

Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:

  • Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
  • Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
  • Bundeswahlgesetz
  • Bundeswahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
  • Europawahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
  •  Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
  • Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer

Wahlorganisation der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: wahlhelfer@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1264 und -1265