331 | Congressgarage | Tiefgarage | Standort |
720 | Festplatz | Offene Fläche | Standort |
244 | Hallenbad | Offene Fläche | Standort |
193 | Hauptbahnhof Ost | Parkhaus | Standort |
479 | Hauptbahnhof West | Parkhaus | Standort |
118 | Münster | Tiefgarage | Standort |
146 | Nordbahnhof | Parkhaus | Standort |
119 | Reduit Tilly | Tiefgarage | Standort |
289 | Schloss | Tiefgarage | Standort |
186 | Theater-Ost | Tiefgarage | Standort |
144 | Theater-West | Tiefgarage | Standort |
Parken
Öffentliche Parkhäuser, -plätze und Tiefgaragen
- P1 Tiefgarage Theater West
- P1 Tiefgarage Theater Ost
- P2 Tiefgarage Schloß
- P3 Tiefgarage Münster
- P4 Tiefgarage Reduit Tilly
- P5 Parkplatz Hallenbad
- P6 Parkplatz Festplatz
- P7 Parkplatz Südl. Ringstraße
- P8 Parkhaus Hauptbahnhof West
- P9 Parkhaus Hauptbahnhof Ost
- P10 Parkhaus Nordbahnhof
- P11 Congressgarage
- P12 Tiefgarage Zeughaus
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-3149
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Services in den Parkeinrichtungen der IFG
Parken im öffentlichen Straßenraum - Bewohnerparken
In der Altstadt sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber entweder als kostenpflichtige Kurzparkplätze ausgewiesen oder für Bewohner reserviert. Informationen zu den Parkgebühren der Kurzparkplätze erhalten Sie hier.
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Bewohnerparken in der Altstadt
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Bewohnerparkgebiet rund um die Eckstallerstraße
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Vorübergehende Parkerleichterung bei Umzug oder Anlieferungen
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Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Berufsgruppen
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«Semmeltaste« - kostenloses Kurzzeitparken in der Innenstadt
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Parkschein bezahlen mit dem Handy
Kontakt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Derzeit freie Parkplätze
Sonderparkplätze
Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD)
„Wir überwachen, um den Verkehrsteilnehmern Parkmöglichkeiten anzubieten“, kann man eine wichtige Aufgabe des Verkehrsüberwachungsdienstes bezeichnen. Ohne die Überwachung durch den VÜD würde es in der Innenstadt kaum freie Parkflächen geben. Nur durch permanente Präsenz und Kontrolle gelingt es, Dauerparker aus dem Altstadtbereich zu verbannen. Um Erledigungen oder Arztbesuche zu tätigen, stehen in der Innenstadt genügend Kurzparkplätze zur Verfügung. Zudem sind Parkplätze für Bewohner, Behinderte und – was wenig bekannt ist – für Motorradfahrer ausgewiesen. Ein wachsames Auge hat der VÜD auch auf den Lieferverkehr. Auf die Einhaltung der Zeiten für Ladetätigkeiten wird besonders geachtet, um etwa die Fußgängerzone zu den stark frequentierten Geschäftszeiten ausschließlich Fußgängern zur Verfügung zu stellen bzw. einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Parkgebühren
Die Kurzparkzonen im Innenstadt- und im angrenzenden Außenbereich sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühr ist im Voraus an den dort aufgestellten Parkscheinautomaten zu entrichten.
In der Innenstadt (Zone 1) darf bis zu einer Höchstdauer von einer Stunde bzw. zwei Stunden geparkt werden. An Gebühren sind je angefangene halbe Stunde 75 Cent zu entrichten.
Im Außenbereich (Zone 2) kann bis zu einer Höchstdauer von fünf Stunden geparkt werden. Die Gebühren hierfür betragen je angefangene halbe Stunde 35 Cent.
Ein Nachlösen nach Erreichen der Maximalparkdauer ist nicht zulässig.
An den Parkscheinautomaten kann die Parkgebühr mit Münzen entrichtet werden.
>> “Semmeltaste“ - kostenloses Kurzzeitparken in der Innenstadt
Fußgängerzone
Die Fußgängerzone ist grundsätzlich Fußgängern vorbehalten. Das Befahren der Fußgängerzone ist täglich nur zwischen 20:00 Uhr und 10:30 Uhr und nur zur Belieferung erlaubt. Für Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten außerhalb dieser Zeiten kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden.
Auch für Radfahrer ist ein Großteil der Fußgängerzone ab 10:30 Uhr gesperrt, das heißt in diesen Bereichen muss das Fahrrad geschoben werden.
Kontakt
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Wichtige Mitteilung:
Trotz Corona werden Bürgeranliegen in allen Rathäusern weiterhin bearbeitet. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und den Besucherverkehr optimal steuern zu können, sind persönliche Vorsprachen derzeit aber nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Die erste Kontaktaufnahme soll über digitale Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder dem Online-Auftritt der Stadt erfolgen.
Bitte beachten Sie das Gebot zum Tragen einer FFP2-Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Tag | Uhrzeit |
Mo. - Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do. | 15:00 - 16:30 Uhr |