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Allgemeine Infos & FAQs

Hier finden Sie allgemeine Informationen, Fragen und Antworten zu den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt und zur Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB) in Bayern.

FAQs zu den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt

Wie ist das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz?

Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung stellte im Jahr 2019 das Anmeldeverfahren auf Onlineanmeldung um. Ihre Kinder können vom 6. bis 21. Februar 2024 über den Kita-Finder Ingolstadt auf der Homepage der Stadt Ingolstadt angemeldet werden. Ab dem 4. März 2024 werden Plätze zugesagt. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegeben Betreuungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben.

In welcher Kindertageseinrichtung die Kinder folglich angemeldet werden, steht den Eltern grundsätzlich frei. Es sollten aber auch Kindergärten und Krippen auf dem Weg zum Arbeitsplatz in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder aus dem Stadtgebiet Ingolstadt Vorrang vor Kindern aus angrenzenden Landkreisen. Wir empfehlen daher den Eltern, einen Kita-Platz in der jeweiligen Sitzgemeinde zu beantragen, da der Förder- und Rechtsanspruch an den Wohnort gekoppelt sind.

Nach der schriftlichen Zusage müssen die Eltern ebenfalls schriftlich binnen zehn Tagen die Annahme des Betreuungsplatzes bestätigen. Liegt bis zu diesem Termin keine schriftliche Bestätigung der Eltern vor, wird der Platz an ein anderes Kind weitervermittelt. Wenn Sie zunächst kein Platzangebot erhalten, bleiben Sie im Pool und weitere Kindertageseinrichtungen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot unterbreiten. 


Faltblätter mit dem Verzeichnis aller Kindertageseinrichtungen liegen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17, im Rathaus für Soziales, Adolf-Kolping-Straße 10 und im Eingangsbereich des Bürgeramtes, Rathausplatz 4, aus. Die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen gibt es außerdem als Faltblatt zum Herunterladen:

Die Leistungsbeschreibungen der Städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auf unseren Internetseiten Kitas der Stadt Ingolstadt.

Bei Fragen zur Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-finder@ingolstadt.de.

Wichtiger Hinweis: 

Für den Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bitten wir Sie grundsätzlich, um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geben Sie bitte Ihren Pass der beauftragten Person mit.

Kann ich mein Kind in mehreren Kitas anmelden?

Bitte melden Sie sich in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl über den Kita-Finder Ingolstadt an. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen zu priorisieren.

Wann und wo soll ich mein Kind anmelden?

Die Kita-Leiterinnen organisieren die Platzvergabe nach pädagogischen und gruppendynamischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich. Bitte melden Sie Ihr Kind über den Kita-Finder auf der Homepage der Stadt Ingolstadt an. Sie können sich dabei in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl (freie und städtische Träger) direkt anmelden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das einzelne Profil der Einrichtungen im Kita-Finder Ingolstadt zu informieren.

Kann ich mein Kind auch außerhalb des Anmeldezeitraumes anmelden?

Eine Anmeldung unterjährig ist zu jedem Zeitpunkt über den Kita-Finder Ingolstadt möglich. Hierbei kann keine Garantie abgegeben werden, dass der Betreuungsplatz wohnort- oder arbeitsplatznah liegt.

Ich bin neu nach Ingolstadt gezogen und suche einen Betreuungsplatz für mein/e Kind/er. Wie ist das Vorgehen?

Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er circa drei Monate, bevor der Betreuungsplatz benötigt wird, auf der Homepage der Stadt Ingolstadt über den Kita-Finder an. Eine Vermittlung ist nur mit einer gültigen Ingolstädter Meldeadresse möglich. Grundsätzlich kann eine Anmeldung frühestmöglich sieben Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

Ich bin schwanger. Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

Sie können Ihr Kind sieben Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn anmelden, unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits geboren ist.

Reicht die Adresse des Arbeitgebers als Meldeadresse zur Anmeldung?

Ausschlaggebend für die Anmeldung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Die Adresse des Arbeitgebers ist daher nicht ausreichend, um das Kind in Ingolstadt anmelden zu können.

Ich wohne nicht in Ingolstadt. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?

Ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort. Da die Stadt Ingolstadt verpflichtet ist, den Rechtsanspruch der Kinder, die in Ingolstadt wohnen, zu erfüllen, können Anmeldungen auswärtiger Kinder nur nachrangig behandelt werden.

Ich habe ein Kind mit Beeinträchtigung und suche einen Integrationsplatz. Wie ist das Vorgehen?

In einer Kindertagesstätte mit Integrationsplätzen werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einem Teil des Tages betreut und gefördert. Es gibt Angebote für Kinder im Vorschulalter in Krippen und Kindergärten. Das Kind wird während seines Aufenthalts heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert 50 Fachdienststunden pro Jahr. Die Eltern müssen sich nicht an den Kosten beteiligen und nur die reguläre Besuchsgebühr für die Krippe oder den Kindergarten entrichten.
Kinder, die einen integrativen Hortplatz belegen, haben Anspruch auf zusätzlich 50 Fachdienststunden heilpädagogischer Förderung pro Jahr.
Der Bezirk Oberbayern finanziert die Fördermaßnahmen für Kinder mit (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
Für Schulkinder mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Amt für Jugend und Familie.

Wo kann ich einen Antrag auf Übernahme der Gebühren stellen?

Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besu­chen, haben An­spruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tages­einrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Auf­bringung der Mittel nicht zuzu­muten ist.

Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
  • Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.

Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht wer­den.

Online-Termin vereinbaren

Für weitere Informationen zur Antragsstellung oder zum Download der erforderlichen Formulare klicken Sie bitte ⮕ hier ⬅

Oder nutzen Sie gleich unser ⮕ Online-Formular

                                                                                                                                                                                    

Wie melde ich mein Kind im Schulkindergarten an?

Schulkindergärten sind für Kinder bestimmt, an deren Schulreife aufgrund von Untersuchungen Zweifel bestehen. Nach dem einjährigen Besuch des Schulkindergartens werden die Kinder nochmals auf ihre Schulreife untersucht und entweder in die erste Klasse der Regelschule oder der Förderschule eingeschult. Anders als Regelkindergärten sind die Schulkindergärten und Vorklassen einer bestimmten Schule angegliedert.

Zunächst müssen die Kinder online über den Kita-Finder angemeldet werden.

Zu den Anmeldetagen (Termine s.u.) müssen die Eltern / Erziehungsberechtigte persönlich erscheinen und auch das Kind mitbringen. Um eine vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Zur Anmeldung muss der Rückstellungsbescheid der Schule sowie ein Schreiben einer Beratungsstelle mitgebracht werden.

Die Anmeldung in den Schulkindergärten ist an folgenden Tagen möglich:

Montag, 15. März, von 8 bis 11 Uhr

Dienstag, 16. März, von 16 bis 19 Uhr

Mittwoch, 17. März, von 8 bis 11 Uhr

Ich benötige eine nachschulische Betreuung für mein Kind

Die Anmeldung für die nachschulische Betreuung in Horten und der Mittagsbetreuung an Schulen erfolgt wie bisher auch direkt in den Einrichtungen. Um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihren Personalausweis oder Reisepass bei der Anmeldung im Hort oder an der Mittagsbetreuung an Schulen mitzubringen. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, muss die beauftragte Person aber den Ausweis des/ der Erziehungsberechtigten mitbringen.

Ferienschließzeiten (trägerübergreifend) des laufenden Kindergarten-/Schuljahres

Jeweils Ende Oktober / Anfang November des neuen Kindergarten-/Schuljahres werden die Ferienschließzeiten aktualisiert.

Elternbefragung

Gesetzliche Grundlage: Nach Art. 19 Abs. 2 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) setzt der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt, d.h. die pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtung in geeigneter Weise veröffentlicht sowie eine Elternbefragung oder sonstige, gleichermaßen geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung jährlich durchführt.
Jährlich findet in allen städtischen Kindertageseinrichtungen eine Elternbefragung statt.

Alle vier Jahre findet eine Elternbefragung in allen Einrichtungen statt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie führte in den Jahren 2011, 2015 und 2020 in Kooperation mit allen Ingolstädter Kindertageseinrichtungen und unter sozialwissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA Institut) eine gemeinsame Befragung der Eltern durch, deren Kinder Tageseinrichtungen in Ingolstadt besuchen. Die Fragebögen wurden vom ISKA Institut erfasst und ausgewertet. Um eine Vergleichbarkeit zur Befragung von 2011 herzustellen, wurde nach Rücksprache mit den Trägervertretern der gleiche Fragebogen wie im Jahr 2011 verwendet. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Eltern den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt mit einer 2+ wieder ein gutes Zeugnis ausgestellt haben.

Elternbefragung in Ingolstädter Kitas 2020 (trägerübergreifend)

Eltern bestätigen wiederholt die gute Arbeit mit der Note 2+

Das Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung (jetzt Amt für Kinderbetreuung und -bildung) der Stadt Ingolstadt führte in Kooperation mit allen Ingolstädter Kindertageseinrichtungen und unter sozialwissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA Institut) zum dritten Mal nach 2011 und 2015 eine gemeinsame Befragung der Eltern durch, deren Kinder Tageseinrichtungen in Ingolstadt besuchen.
Die Fragebögen wurden vom ISKA Institut erfasst und ausgewertet. Um eine Vergleichbarkeit zur Befragung von 2015 herzustellen, wurde nach Rücksprache mit den Trägervertretern der gleiche Fragebogen wie im Jahr 2015 mit geringfügigen Veränderungen verwendet. Die Vergleichbarkeit ist diesbezüglich weiterhin gewährleistet.
Die Ergebnisse liegen nun in Form von Tabellenbänden vor. Zum einen gibt es einen Tabellenband mit den Ergebnissen für alle Einrichtungen und zum anderen einen Tabellenband für jede Einrichtung, der nur die auf die jeweilige Tagesstätte bezogenen Ergebnisse enthält. So kann jede Einrichtung ihre Ergebnisse zu den durchschnittlichen Ergebnissen aller Einrichtungen in Bezug setzen.

Beteiligung

Von den 6.121 Kindern, an deren Eltern die Fragebögen übergeben wurden, gaben 2.129 befragte Eltern ihre Fragebögen zurück, was einer Rücklaufquote von 35 Prozent entspricht. Im Jahr 2015 lag die Rücklaufquote bei 65 Prozent. Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden eingeschränkten Betriebes in den Kindertageseinrichtungen ist davon auszugehen, dass der mangelnde persönliche Kontakt und ggf. die angespannte Situation der Familien den Rücklauf negativ beeinflusst haben. Dennoch ist aufgrund der hohen absoluten Anzahl der Teilnehmer davon auszugehen, dass dieser stadtweite Rücklauf aussagekräftig ist und die Meinungen aller Eltern in Ingolstadt gut repräsentiert.

Wie gerne ist das Kind in der Einrichtung

Auf die Frage, wie gerne das Kind in die Einrichtung geht, antworteten wie im Jahr 2015 wieder fast 90 Prozent „gern“ oder „sehr gern“. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 1,6 ergibt die Rückmeldung der Eltern eine 2+.

Information über die Situation des Kindes

79 Prozent der Eltern fühlen sich „gut“ bis „sehr gut“ darüber informiert, wie es dem Kind in der Einrichtung geht.

Erziehungsziele

Auch die Umsetzung der Bildungsziele von Unterstützung/Erlernen der Selbstständigkeit über die Bewegungserziehung bis hin zum Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten oder dem Kindergarten in die Schule bewerten die Eltern mit „Noten“ zwischen 1,5 und 2,2. Erneut schneidet wie bereits im Jahr 2015 aus Sicht der Eltern die Erziehung zur Selbstständigkeit am besten ab und am schlechtesten – soweit man bei 2,2 von schlecht reden kann – die Medienerziehung.
Insgesamt bewerten die Eltern das Erreichen der Erziehungsziele wie bereits im Jahr 2015 positiv.  

Information der Eltern und Zusammenarbeit mit den Eltern

Bezüglich der Information der Eltern werden „Noten“ zwischen 1,5 und 1,9 vergeben. 

Mitwirkung der Eltern

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern in den Einrichtungen werden insgesamt mit einer Note von 1,8 bewertet.  

Ausstattung der Einrichtung

Die Raumausstattung, die Außenanlage und das Lern- und Spielmaterial werden mit Noten zwischen 1,6 und 1,8 bewertet. Dies ist im Vergleich zum Ergbenis des Jahres 2015 unverändert. Die hochwertige und umfassende Ausstattung wird hier von den Eltern gewürdigt.  

Öffnungs- und Schließzeiten sowie Ferienregelungen

Über 90 Prozent der Eltern sind mit den Öffnungszeiten sowie den Bring- und Abholzeiten „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Während das Gros der Eltern mit den Öffnungszeiten kein Problem hat, gibt es durchaus Eltern, bei denen die Öffnungszeiten insbesondere in den Ferien Probleme verursachen. Immerhin nutzen 16 Prozent andere Betreuungsangebote und 25 Prozent melden zusätzlichen Betreuungsbedarf aus beruflichen Gründen in den Ferienzeiten an. Der Betreuungsbedarf während der Ferienzeiten hat seit 2015 etwas abgenommen.

Elternbeiträge

78 Prozent der Eltern sind mit den Elternbeiträgen zufrieden. 16 Prozent ist der Elternbeitrag zu hoch und gerade mal drei Prozent der befragten Eltern viel zu hoch.

Gesamtbewertung

Die Atmosphäre der Einrichtung, die pädagogische Arbeit sowie die Einrichtung insgesamt werden seitens der Eltern alle jeweils mit 1,6 bewertet. Diese Ergebnisse haben sich zu 2015 leicht verbessert.
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Eltern den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt mit einer 2+ wieder ein gutes Zeugnis ausgestellt haben.
Verbesserungspotentiale gibt es bei einzelnen Einrichtungen. Bezüglich der Bedarfe berufstätiger Eltern gibt es vor allem während der Ferienzeiten noch Anpassungsbedarf.



Elternbeirat

Nach Art. 14 Abs. 1 BayKiBiG ist zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.

Pädagogische Qualitätsbegleitung in Bayern (PQB)

Pädagogische Qualitätsbegleitung ist ein eigenständiges und trägerübergreifendes
Beratungs- und Coachingangebot für Kindertageseinrichtungen in Bayern.

Ziel von PQB:

PQB dient der systematischen Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen bei ihrer Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung.

Die Inanspruchnahme von PQB ist für Kitas freiwillig, kostenfrei und zeitlich befristet. Ein PQB-Prozess dauert 1 bis 1 ½ Jahre.


Weitere Informationen zu PQB finden Sie hier:

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz - Pädagogische Qualitätsbegleitung (bayern.de)

ebenso wie im

Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

sowie im

 

Kontakt

Gefördert durch

  

 

Kommunikation & Finanzierung

Kommunikation und Vernetzung

Zur ständigen Sicherung der Qualität und Sicherstellung von Standards finden mindestens zweimal jährlich Trägerversammlungen statt, außerdem in regelmäßigen Abständen Leiter/-innenkonferenzen, verschiedene Arbeitskreise und Fortbildungsangebote.

In der Steuerungsgruppe tauschen sich Trägervertreter intensiv zu wichtigen Themen auf Basis einer engen, kooperativen Zusammenarbeit zwischen Trägern und der Stadt Ingolstadt aus.

Finanzierung von Kindergartenplätzen

Die Stadt Ingolstadt als Förderkommune und Träger der städtischen Einrichtungen finanziert 60 Prozent der Betriebskosten.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Gebührenübernahme durch die Kommune, für in Ingolstadt wohnende Eltern, wenn diese die Mittel nicht aufbringen können. Mehr dazu erfahren Sie >> hier.

Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen

Leitfaden für Integrationsplätze
© Stadt Ingolstadt / Bezirk Oberbayern 
Sie suchen für Ihr Kind einen Integrationsplatz in einer Kindertageseinrichtung?

Sie wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen und auf was zu achten ist?

Im Integrationsleitfaden der Stadt Ingolstadt und des Bezirks Oberbayern finden Sie wichtige Informationen und Hinweise: