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Schulsprengel / Gastschulverhältnisse

Bitte beachten: 

Das Schulverwaltungsamt mit den Fachbereichen Ausbildungsförderung, Schülerbeförderung und Gastschulwesen ist bis einschließlich Freitag, 10. Juli für den Parteiverkehr und telefonisch nur vormittags an folgenden Wochentagen erreichbar:

Mo. und Di., sowie Do. und Fr. von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr – eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Terminvereinbarung kann über die jeweiligen Fachbereiche erfolgen:

  • Ausbildungsförderung: 0841 305-2755
  • Schülerbeförderung: 0841 305-2753
  • Gastschulwesen: 0841 305-2751


Schulsprengel bei Grund- und Mittelschulen, sowie der Sonderpädagogischen Förderzentren I und II

Das Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt ist in Schulsprengel gegliedert. Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Schülerin bzw. des Schülers bestimmt die zu besuchende Grund- bzw. Mittelschule sowie das zu besuchende Sonderpädagogische Förderzentrum I und II.

Schuljahr 2025 / 2026

⮕ Hier finden Sie Informationen für das laufende Schuljahr 2025 / 2026.

Schuljahr 2026 / 2027

⮕ Hier finden Sie Informationen ab dem Schuljahr 2026 / 2027.



Befreiung von der Sprengelpflicht - Gastschulverhältnisse

Die Befreiung von der Sprengelpflicht ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe möglich.

Keine Gründe zum Wechsel sind beispielsweise:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein kürzerer Schulweg zur Gastschule.

Die Befreiung ist nur auf Antrag möglich.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schulen oder >> hier.

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Die Stellungnahmen der zuständigen Sprengelschule und der Gastschule sind erforderlich.
  • Bei landkreisübergreifenden Anträgen ist zudem die Stellungnahme der Gemeinde, in dessen Gebiet die Gastschule liegt, erforderlich.
  • Bei Gastschulverhältnissen besteht kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.

Rechtsgrundlage

Art. 43 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

 

Schulsprengel bei Berufsschulen

Die zu besuchende Berufsschule ist vom Ort des jeweiligen Ausbildungsbetriebes abhängig. Hier erhalten Sie Informationen zum jeweiligen Fachsprengel im Gebiet des Regierungsbezirkes Oberbayern:
www.regierung.oberbayern.bayern.de  

Gastschulanträge können bei den jeweiligen Berufsschulen gestellt werden.