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Abfallrecht & Altlasten

Abfallrecht

Abfälle sollen vorrangig vermieden, wiederverwendet, recycelt oder anderweitig verwertet werden. Ziel dieser Abfallhierarchie ist, die Ressourcen besser zu nutzen und die natürlichen zu schonen. Hierzu bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen.

Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl europäischer Verordnungen und Richtlinien (Rechtsakte) geprägt. Dies spiegelt sich besonders auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wider, das vor allem die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt.

Zu den elementaren Bestandteilen des Abfallrechts gehören neben dem Kreislaufwirtschafts- und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz vor allem auch zahlreiche Verordnungen.

Das Abfallrecht dient in weiten Bereichen auch der Gefahrenabwehr. Der Mensch und seine Lebensgrundlagen sind vor Gefahren, die durch eine unordnungsgemäße Abfallentsorgung entstehen könnten, zu schützen. Hier sieht das KrWG und sein untergesetzliches Regelwerk Überwachungsinstrumente und -aufgaben vor, damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Abfällen gewährleistet werden kann.

Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften

Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach § 53 KrWG

Entsorgung von Bauschutt, Straßenaufbruch und asbesthaltigen Abfällen

Altlasten

Die Inhalte im Bereich Altlasten finden sich derzeit in Überarbeitung.

Vermeidung von Plastik - Tipps der Kommunalbetriebe

Plastik begegnet uns inzwischen überall und nimmt überhand. Wir können das ändern! Drehen wir gemeinsam ein paar kleine Stellschrauben im Alltag und reduzieren den Plastikmüll. Wie, erfahren Sie auf den Seiten der Ingolstädter Kommunalbetriebe.

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe haben auf ihrer Internetseite (www.in-kb.de/plastik) eine Themensammlung zu Plastikmüll und Vermeidung von Plastik eingerichtet, die neben kompakten Informationen auch weiterführende Links und den Download von Informationsmaterial anbietet.

Mehrwegangebot in der Region 10

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Die deutsche Bundesregierung hat diese eingeführt, um EU-Vorgaben für weniger Einwegverpackungen aus Plastik einzuhalten und so den Umweltschaden aufgrund des Abfallaufkommens zu reduzieren.

Weitere Informationen rund am die Mehrwegangebotspflicht und die Umsetzung in den regionalen Betrieben finden Sie hier: https://nachhaltigkeitsagenda-ingolstadt.de/mehrweg

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