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Beratung, Kontakte & Angebote

Frühe Förderung, Schule, Studium & Bildung

Frühe Förderung - Ansprechpartner

Tel.: 0841 305-45815
Fax: 0841 305-45409
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Raum: 113
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Tel.: 0841 953996-0
Fax: 0841 953996-111
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Tel.: 08431 647472
Fax: 08431 642124
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Tel.: 0841 4913-165
Mobil: 0176 45959472
Fax: 0841 4913-200
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Tel.: 0841 12138674 (Mo-Mi, 9-12 Uhr )
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Tel.: 08431 54-3100
Fax: 08431 54-3109
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Tel.: 0841 305-45819
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Raum: 112

Schuleinrichtungen in Ingolstadt - Ansprechpartner

Tel.: 0841 93850
Fax: 0841 9385222
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Tel.: 0841 305-42900
Fax: 0841 305-42999
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Tel.: 0841 305-42800
Fax: 0841 305-42899
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Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt

Tel.: 0841 305-43570
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Bildungsangebote


Tel.: 0841 305-2830
Fax: 0841 305-2839
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Tel.: 0841 933771
Fax: 0841 933773
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Studieren mit Behinderung

Bei Themen wie Finanzierung, Mobilität, Zulassung, und Wohnen haben oft Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderung spezifische Fragen. Hierfür stehen grundsätzlich die Ansprechpartner der Technischen Universität Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt – Ingolstadt Ihnen jederzeit zur Verfügung. Für weiteren Klärungsbedarf bieten die KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ebenso eine Beratung an.

Website besuchen (Informationen und Ansprechpartner zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung)

Überregionale Beratung für (angehende) Studierende

Tel.: 0931 931-84052
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Beratung zum Studium mit Behinderung im Rahmen der Psychosozialen Dienste

www.studieren-in-bayern.de
www.rehadat-bildung.de
www.studienwahl.de

Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung grundsätzlich eine Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten sollen. Wenn es behinderungsbedingte Einschränkungen gibt, sollen diese durch spezielle Regelungen für die Durchführung der Ausbildung ausgeglichen werden. Dazu gehören z. B. eine Adaption der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Verlängerung der Schreibzeit in Prüfungen oder auch der Einsatz von Hilfsmitteln.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen.

Reha-Beratung

Die Reha-Beratung ist auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert. Sie muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.

Gleichstellung

Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man

  • besonderen Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.

Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Hilfen im Berufsalltag

Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes

Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise

  • spezielle Maschinen
  • Werkzeuge
  • Sitzhilfen
  • Software für den PC

Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.

Kraftfahrzeughilfe

Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:

  • den Kauf eines Fahrzeugs
  • die behindertengerechte Ausstattung
  • den Erwerb des Führerschein

Unterstützung am Arbeitsplatz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.


Kontakt

Agentur für Arbeit

Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 45555-00 (Arbeitnehmer)
E-Mail: ingolstadt.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de

Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.

Jobcenter Ingolstadt

Hilfen im Berufsalltag und bei der Suche nach Arbeit mit einer Schwerbehinderung.

Kontakt

Tel.: 0841 305-45264
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
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Raum: 218

Berufsbildungswerke

In Berufsbildungswerken können spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernt werden. Weiter bieten die Berufsbildungswerke Förderlehrgänge, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und zum Teil auch blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen an. Des Weiteren tragen sie zur persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration bei.

Berufsbildungswerke in Bayern (www.stmas.bayern.de)

Berufsförderwerke

Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg nach Unfall oder Krankheit ins Arbeitsleben. Beispielsweise durch:

  • Hilfestellung durch eine ambulante Wiedereingliederung
  • Care-Manger vor allem bei Schlaganfallpatienten (weitere Hinweise >> hier)

Kostenträger für eine Rehamaßnahme im Berufsförderwerk

Als Kostenträger kommen folgende Leistungsträger in Frage:

  • Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
  • Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger)
  • SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (für Bürgergeld-Empfänger)
  • Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)

Integrationsfachdienst - Außenstelle Ingolstadt

Der Integrationsfachdienst ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an:

  • Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
  • Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
  • Arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Förderschüler (G-Schule) mit Potenzial für den ersten Arbeitsmarkt
  • Schüler mit Handicap
  • Werkstattbeschäftigte

Voraussetzungen

Der Integrationsfachdienst arbeitet in der Arbeitsvermittlung unter anderem mit den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Um das Angebot des Integrationsfachdienstes nutzen zu können, ist ein entsprechender Auftrag des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit) notwendig.

Link zur Broschüre ABC - Behinderung und Beruf

Kontakt

ifd München-Freising
- Außenstelle Ingolstadt -
Haunwöhrer Straße 11
85051 Ingolstadt

Telefon: 0841 142670-0
Fax: 0841 142670-10
E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de

Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen

Beratungsstellen für Menschen mit Seheinschränkung

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. – (BBSB)

Bezirksgruppe Oberbayern-München

Der BBSB versteht sich auch als Ansprechpartner für die Menschen, deren Erkrankung zu Blindheit oder Sehbehinderung führen kann.

Eine ernsthafte Augenerkrankung kann jeden Menschen jederzeit völlig unvorbereitet treffen. Die Betroffenen und deren Angehörigen suchen nach Ansprechpartnern, Hilfsangeboten und Sozialleistungen.

Der BBSB informiert unabhängig und kostenfrei zu allen Themen, die mit Augenerkrankungen verbunden sind, zum Beispiel:

  • Grundlegende Fragen zu den häufigsten Augenerkrankungen
  • Sehhilfen und andere Hilfsmittel
  • Rechtliche und finanzielle Ansprüche
  • Tipps und Tricks zur Alltagsbewältigung und Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Unterricht zur sicheren Orientierung im Straßenverkehr
  • Erhalt des Arbeitsplatzes oder berufliche Neuorientierung

Öffnungszeiten der Beratungsstelle

Montag bis Mittwoch: 10:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 17:30 Uhr und Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Im August schließt die Beratungsstelle am Donnerstag bereits um 16:00 Uhr

Bezirksgruppenleitung

Stefanie Freitag, Telefon: 089 55988-411
E-Mail: stefanie.freitag@bbsb.org

Stellvertretender Bezirksgruppenleiter:

Gregor Cordes, Telefon: 089 55988-314
E-Mail: gregor.cordes@bbsb.org

Ambulanter Rehabilitationsdienst des BBSB

Wenn das Sehvermögen schlechter wird oder gar verloren geht, können die einfachsten Handgriffe wie Telefonieren oder einkaufen zum Problem werden. Die Organisation des gesamten Tagesablaufs verändert sich.

Hier hilft der ambulante Rehabilitationsdienst des BBSB. Dieses Angebot richtet sich an alle blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern. Es kann kostenlos in Anspruch genommen werden, unabhängig von Alter und Mitgliedschaft im BBSB. Auf Wunsch werden Angehörige, Freunde und Bekannte mit einbezogen.

Die Rehabilitationslehrer schulen in lebenspraktischen Fähigkeiten sowie in Kommunikationstechniken und vermitteln Schulungen in Orientierung und Mobilität. Schulungsinhalte sind beispielsweise

  • Erkennen von Münzen und Geldscheinen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäsche pflegen und bügeln
  • Orientierung in der Wohnung
  • Sicheres Gehen mit Begleitperson
  • Leisten der Unterschrift

Im Low-Vision-Bereich unterstützt der Reha-Dienst sehbehinderte Menschen darin, das vorhandene Sehvermögen optimal einzusetzen: Das bedeutet beispielsweise Training im Umgang mit vergrößernden Sehhilfen wie Lupen oder Bildschirmlesegeräten oder Beratung für eine bestmögliche blendfreie Beleuchtung.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Reha-Dienste des BBSB zur Verfügung.

Reha-Dienst Oberbayern-München

Frau Schreck
Gebirgisstraße 39
85290 Geisenfeld
Telefon: 089 55988-111 oder 08031 32555
E-Mail: kathrin.schreck@bbsb.org
Zuständig für den Raum Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Freising, Ingolstadt, Neuburg, Schrobenhausen und Pfaffenhofen

Pro Retina Regionalgruppe Ingolstadt

Die Regionalgruppe Ingolstadt versteht sich als ein Teil der bundesweiten PRO RETINA Deutschland e. V.

Als solche wendet sie sich an Menschen mit

  • degenerativen Netzhauterkrankungen
  • insbesondere an Menschen mit Retinitis Pigmentosa
  • mit Makula-Degeneration
  • Patienten mit einem Usher-Syndrom (besondere Kombination der von Hör- und Sehbehinderung)
  • Chorioideremie und weitere seltene Netzhauterkrankungen

Die Hauptziele der Vereinigung und damit auch der Regionalgruppe sind einerseits:

  • die Forschungsförderung degenerativer Netzhauterkrankungen, anderseits
  • die Beratung in sozialen Belangen sehbehinderter und blinder Menschen,
  • die Unterstützung bei Fragen zur Rehabilitation,
  • der Informationsaustausch vor allem über sehbehindertenspezifische Hilfsmittel jeder Art und
  • die Hilfestellung bei der seelischen Auseinandersetzung mit einer unheilbaren Netzhauterkrankung sowohl für die betroffenen Menschen selber wie für ihre Angehörigen.

Die Regionalgruppe wendet sich an Menschen im Raum Ingolstadt

Ansprechpartner

Helmuth Fischer
Telefon: 0841 967425

www.pro-retina.de

Psychologische Beratung

Blinde und Sehbehinderte, die psychische Probleme haben oder eine psychische Erkrankung entwickeln, können sich grundsätzlich an jede/n Psychotherapeuten/-in in ihrer Umgebung wenden. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Beratung oder einer Psychotherapie. Adressen von Psychotherapeuten/-innen finden Sie über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat eine Liste mit Psychotherapeuten/-innen zusammen gestellt, die Erfahrungen in der Beratung und Therapie von blinden und sehbehinderten Menschen haben. Einige von den Therapeuten/-innen sind selbst blind oder sehbehindert, was in der Liste vermerkt ist.

Internet: www.dbsv.org/psychologische-beratung

 

Finanzielle Hilfen für blinde Menschen in Bayern

Nachteilsausgleich – Blindengeld - Blindenhilfe

Bayern trägt mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Der Anspruch auf Blindengeld entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, frühestens mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Das Blindengeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Es kann bereits ab Geburt zustehen, sofern im ersten Lebensmonat des Kindes ein Antrag gestellt und die Blindheit nachgewiesen wird. Ist das Einkommen und Vermögen der betroffenen Personen gering, kann Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe bestehen.

Ab dem 1. Januar 2018 wurde ein Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen eingeführt. Der Bayerische Landtag hat das mit der Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit einem Sehvermögen von zwei bis fünf Prozent diesen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteilsausgleich

Monatliche Leistungshöhe:

  • 176 Euro
  • 352 Euro für Menschen die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben

Blindengeld

Voraussetzungen (gekürzt):

  • Blindengeld erhält, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat.
  • Es muss Blindheit vorliegen. Blindheit bedingt nach dem SGB IX einen Grad der Behinderung (GdB) von 100.
  • Außerdem sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung folgender Merkzeichen gegeben: Bl (blind), G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson), H (Hilflosigkeit), RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht).
  • Einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayreuth auf Antrag aus (Zuständig für Blindengeldangelegenheit).

Der Anspruch auf Blindengeld entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind. Ein Wegzug aus Bayern ist daher unverzüglich mitzuteilen.

Die Höhe des Blindengeldes wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.

Monatliche Leistungshöhe:

  • 590 Euro für volljährige blinde Menschen
  • 590 Euro für minderjährige blinde Menschen
  • Das Blindengeld wird um die Hälfte gekürzt, wenn blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung leben.
  • Bei häuslicher Pflege werden angerechnet (auch bei privater Pflegeversicherung):
    • in Pflegegrad II ein Betrag von 46 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad II,
    • in den Pflegegraden III bis V je ein Betrag von 33 Prozent des für Pflegegrad III vorgesehenen Pflegegeldes.

Die Regionen des Zentrums Bayern Familie und Soziales sind für die Zahlung von Blindengeld zuständig:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 605-03
Telefax: 0921 605-3903
www.zbfs.bayern.de

Antrag auf Zahlung von Blindengeld

Weitere Informationen bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales

Blindenhilfe

Die Höhe der Blindenhilfe nach dem SGB XII ist bundesweit einheitlich und wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Sie beträgt:

  • 694,68 Euro für volljährige blinde Menschen
  • 347,94 Euro für volljährige blinde Menschen in stationären Einrichtungen
  • 347,94 Euro für minderjährige blinde Menschen
  • 173,97 Euro für minderjährige blinde Menschen in stationären Einrichtungen

Anrechnung von 50 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades II, in den Pflegegraden III bis V Anrechnung von 40 Prozent des Pflegegeldes, höchstens jedoch Kürzung auf 50 Prozent der Leistung. Anwendbar auch bei Pflegesachleistungen. Von der errechneten Blindenhilfe (siehe oben) ist das ggf. gekürzte Blindengeld abzuziehen. Die Differenz ergibt die ergänzende Blindenhilfe.

Erholung, Freizeit, Kultur & Sport

Blindenkommentator beim FC Ingolstadt

Bereits seit dem Jahr 2011 werden die Spiele des FCI kommentiert. Das Besondere: Ihre Impressionen und Eindrücke schildert der ehrenamtliche FCI-Mitarbeiter für ein besonderes Fan-Klientel. Er kommentiert für Blinde und Sehgeschädigte.
Wer sich für unser Angebot interessiert und dies an einem Spieltage nutzen will, kann sich an Herrn Ott wenden.

Kontakt

Herr Ott
Telefon: 0841 88557-144
Fax: 0841 88557-126
E-Mail: sw@fcingolstadt.de

Barrierefreies Kino mit Greta

GRETA – barrierefreies Kino mit Audiodeskription

Die App macht es möglich, dass auch Blinde und Sehbehinderte ins Kino gehen können. Greta steht für Audiodeskription. Die App Greta hilft und beschreibt Szenen und Bilder des Films, die von Blinden und Sehbehinderten nicht wahrgenommen werden können.
Die App ist kostenlos erhältlich über App Store für iOS oder bei Google Play. Einen Erklärfilm und weitere Informationen finden Sie über diesen Link.

Wie es funktioniert :

  • Einfach GRETA kostenlos aus dem App Store oder aus Google Play herunterladen.
  • Die App starten, den gewünschten Film aussuchen und die entsprechende Audiodeskription herunterladen.
  • Jetzt bist du bereit für den Kinobesuch.
  • Im Kino einfach die eigenen Kopfhörer einstecken und GRETA starten, zurücklehnen und genießen. Die App erkennt den Film automatisch und spielt die Audiodeskription synchron zum Film ab.
  • Du kannst das Abspielen der Audiodeskription jederzeit unterbrechen oder manuell synchronisieren. Beim Fortfahren wird die Audiodeskription selbständig wieder an der richtigen Stelle des Films abgespielt.

Tipp: Am Besten geeignet für diese Anwendung sind In-Ear Kopfhörer, die im Lieferumfang fast aller Smartphones enthalten sind. Mit einem Ohr hörst du die Audiodeskription, mit dem anderen Ohr tauchst du in den vollen Kinosound ein.

Hotels für blinde und sehbehinderte Menschen

AURA-HOTEL Saulgrub

Das 3-Sterne Komfort-Hotel erfüllt die Voraussetzungen des bundesweiten Projektes „Barrierefrei Reisen für Alle“. Es ist besonders spezialisiert für blinde und sehbehinderte Gäste. Es verfügt über ein individuelles Gästebetreuungsangebot, zum Beispiel begleiteten Spaziergängen & Wanderungen, Ausflügen und sportlichen Aktivitäten bis zu Abendveranstaltungen mit Konzerten und Vorträgen.

AURA-HOTEL
Kur- und Begegnungszentrum
Saulgrub gGmbH
Alte Römerstraße 41-43
82442 Saulgrub

Telefon: 08845 99-0
Telefax: 08845 99-121
E-Mail: info@aura-hotel.de

Internet: www.aura-hotel.de

Allgäu ART Hotel

Das Hotel verfügt über ein Taktiles Leitsystem als Orientierungshilfe durch Bodenindikatoren im gesamten Hotel. Eine gute Orientierung ist durch taktile Beschilderungen und Pläne vorhanden.

Allgäu ART Hotel
Alpenstraße 9
87435 Kempten
Telefon: 0831 540-8600
E-Mail: info@allgaeuarthotel.de

Internet: www.allgeauarthotel.de

Deutsches Medizinhistorisches Museum

1723 schuf die Medizinische Fakultät auf dem Gelände hinter dem Anatomiegebäude einen „Hortus medicus”, in dem die Medizinstudenten in Botanik und Arzneimittellehre unterrichtet wurden. 1992 wurde diese Tradition mit der Anlage eines Arzneipflanzengartens und eines Duft- und Tastgartens wiederbelebt. Der Besuch des Gartens ist kostenlos.

Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Museums (Dienstag bis Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr). In der warmen Jahreszeit werden öffentliche Gartenführungen zu verschiedenen Themen angeboten (Termine siehe Veranstaltungsübersicht). Bei Interesse können diese Führungen auch von Gruppen gebucht werden. Wie das geht, erfahren Sie auf der Seite Führungen.

Das Museumscafé hortus medicus bietet die Möglichkeit, die wunderbare Stimmung des Gartens bei einer Tasse Kaffee zu genießen.

Internet: www.dmm-ingolstadt.de/garten

Bayerische Blindenhörbücherei e. V.

Die Bayerische Blindenhörbücherei e. V. (kurz BBH) bietet sehbehinderten und blinden Menschen Hörbücher zur kostenlosen Ausleihe an. Von Krimis über Liebesromane bis hin zu Klassikern der Weltliteratur – es ist für jeden Leser etwas dabei.

Kontakt

Bayerische Blindenhörbücherei e. V.
Lothstraße 62
80335 München
Telefon: 089 121551-0
Telefax: 089 121551-23

Internet: www.bbh-ev.org

Ohrfunk, das Radio, das Brücken baut

Ein Programm der Medieninitiative blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland (MIBS) e. V.

Kontakt

Ohrfunk.de
Ilbeshäuser Weg 18
13435 Berlin
Telefon: 030 40109160
E-Mail: info@ohrfunk.de

Schminktipps für Blinde

Lippenstiftmuseum

Helmstedter Straße 16 in 10717 Berlin
Telefon: 030 854 28 29 (Mi. bis Fr. 11 bis 19 Uhr)
E-Mail: info@lippenstiftmuseum.de

Besuche und Besichtigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Broschüren und Faltblätter für blinde und sehbehinderte Menschen


03.02.2021

Informationspaket zu COVID-19 für blinde und sehbehinderte Menschen

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) schafft ein barrierefreies Hör- und Onlineangebot für alle blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern mit Informationen zu COVID-19. Das Informationspaket umfasst eine Hör-CD, Corona-Informationen im BIT-Teleservice und eine Webseite mit relevanten Informationen zu Corona. Inhalte der Hör-CD dem Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 vom Deutschen ... mehr

Informationen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Beratungsstellen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Beratungsdienst der Offenen Hilfen

Mit der sogenannten „Offenen Behindertenarbeit“ (OBA) bieten die Offenen Hilfen ein breites Beratungsangebot:

  • Klärung von Fragen zur Gestaltung des Alltags und der individuellen Lebenswelt.
  • Im Rahmen der psychosozialen Beratung können Konflikte und psychische Belastungen angesprochen werden.
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden, etwa bei der Bearbeitung von Anträgen und der Vermittlung von Fachdiensten.

Die Beratungsgespräche sind grundsätzlich kostenlos und trägerneutral.

Ansprechpartner:

Bereichsleitung Offene Hilfen (Ingolstadt)
A. Voß
Telefon: 0841 138049-400
E-Mail: voss@hollerhaus-in.de

Barrierefreie Parkplätze & Voraussetzungen für Parkausweise

Parken auf Behindertenparkplätzen

Nicht jeder, der im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises ist, darf auf den Behindertenparkplätzen parken. Hierzu ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Diese „Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung“ muss bei den zuständigen Stellen beantragt werden.

Barrierefreie Parkplätze im Stadtplan

Antrag und Auskunft bei:

Tel.: 0841 305-1500
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: Erdgeschoss
Website besuchen
Tel.: 0841 305-2333 /-2334
Fax: 0841 305-2339
E-Mail-Adresse oder
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Raum: 328

Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

Das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation ist hier der richtige Ansprechpartner. Alle wichtigen Informationen erfahren Sie >> hier.

Barrierefreie Mobilität

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG bietet bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung für alle mobilitätseingeschränkte Reisende (z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten, gehörlose und schwerhörige Menschen, blinde und sehbehinderte Menschen, gehbehinderte oder kleinwüchsige Menschen) bei Reiseplanung, Reservierung, Ticketkauf sowie Ein-, Um- oder Ausstieghilfen an den Bahnhöfen an.

Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten montags bis freitags von 06:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar:
Telefon: 030 65212888
Fax: 030 65212899
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Barrierefreie Anmeldeformulare sowie Broschüren und hilfreiche Hinweise zu den Serviceleistungen der Bahn finden Sie auf dem Portal der Deutschen Bahn:

www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei

Kfz-Hilfen des Bezirks

Der Bezirk Oberbayern gewährt für die Teilhaben am Leben der Gemeinschaft nach individuellem Bedarf folgende Leistungen der Kfz-Hilfe:

  • Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zum behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfe für den Betrieb und die Instandhaltung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug

Um die Kraftfahrzeughilfe zu erhalten, muss der Hilfesuchende wie ein Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen ständig auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein. Die Kfz-Hilfe kann gewährt werden, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ggf. mit Begleitperson, eines Taxis oder eines Behindertenfahrdienstes im Rahmen der Mobilitätshilfe des Bezirks Oberbayern nicht möglich ist.

Kfz-Hilfe wird nicht gewährt, wenn die erforderliche Hilfe von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erbracht wird. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben sind – abhängig vom Einzelfall – gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung, Agentur für Arbeit sowie Integrationsämter zuständig.

Die Kfz-Hilfe wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht aber rückwirkend gewährt.

Hier sind die Antragsformulare und weiterführende Links zu finden:

www.bezirk-oberbayern.de

Ansprechpartner:

Herr Huber
Telefon: 089 2198-24202
E-Mail: Johann.Huber@bezirk-oberbayern.de
Frau Kistner
Telefon: 089 2198-24203
E-Mail: Vera.Kistner@bezirk-oberbayern.de

Kfz-Steuerermäßigung

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen G (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt)
  • Merkzeichen Gl (gehörlos)

haben ein Wahlrecht:

  • Freifahrt mit dem öffentlichen Personenverkehr oder
  • Kfz-Steuerermäßigung auf 50 Prozent des vollen Betrages, sofern das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist (Antrag beim Hauptzollamt)

Schwerbehinderte Menschen mit festgestelltem

  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Merkzeichen H (hilflos)
  • Merkzeichen Bl (blind)

werden von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Kfz von der Steuer befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Auskünfte:

Hauptzollamt Augsburg
Münchener Straße 136
85051 Ingolstadt

Zentrale in Ingolstadt

Telefon: 0841 97376-0
Fax: 0841 97376-30
E-Mail: poststelle.za-ingolstadt@zoll.bund.de
De-Mail: za-ingolstadt@zoll.de-mail.de
Internet: Zoll online - Dienststelle Einzelansicht - Hauptzollamt Augsburg Zollamt Ingolstadt

Kfz-Stelle

Telefon: 0841 97376-15
Fax: 0841 97376-31
E-Mail: kfz-steuer.ingolstadt@zoll.bund.de
Internet: www.zoll.de

Busfahren mit Buswertmarke

Menschen mit Behinderungen mit den Merkzeichen G, aG, H, BI oder GI können bei der Regionalstelle des Versorgungsamtes ein Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen.
Eine Wertmarke mit der Gültigkeit von einem Jahr kostet 80 Euro, mit einer Gültigkeit von 6 Monaten 40 Euro.

Folgende Personen erhalten die Wertmarke unentgeltlich:

  • H (Hilflosigkeit)
  • Bl (Blindheit)

Auf Bestätigung, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) bezogen werden, kann ggf. die Wertmarke ebenfalls kostenlos erworben werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind.

Folgende Personen erhalten die Wertmarke gegen Entgelt:

  • G (erhebliche Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Gl (Gehörlosigkeit)

Die Wertmarke berechtigen zur Freifahrt in der 2. Klasse von

  • Zügen des Nahverkehrs (nicht EC-, IC- und ICE-Züge der Deutschen Bahn)
  • U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und kommunalen Bussen

Das Beiblatt mit gültiger Wertmarke muss bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden.

Weitere Infos auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales

Busfahren mit Rollator / Rollstuhl und E-Scooter

Führerschein für Menschen mit Behinderung

Der Führerscheinerwerb richtet sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Demnach können Menschen mit Behinderungen einen Führerschein erwerben.

Für Fragen rund um den Führerscheinerwerb steht die Führerstelle der Stadt Ingolstadt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1762 /-1771
Fax: 0841 305-1776
E-Mail-Adresse oder
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ADAC - Hilfe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Dem ADAC ist es ein wichtiges Anliegen, allen Betroffenen und deren Angehörigen Wege zur eigenen Mobilität aufzuzeigen. Der Internetauftritt »Barrierefrei mobil« gibt Tipps und Hinweise zu unterstützenden Maßnahmen sowie Aspekten der Verkehrssicherheit.

Barrierefreies Fahrzeug

Der Verband der Fahrzeugumrüster kann für mobilitätseingeschränkte Personen qualifizierte Umbaubetriebe nennen.

Konkrete Informationen sind im Internet zu finden:

www.vfmp.de oder www.autoanpassung.de

Rabatte beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung

Autohersteller gewähren Menschen mit Behinderung häufig verschiedene Rabatte beim Kauf eines Autos. Für den Erhalt eines Rabattes ist zumeist der Schwerbehindertenausweis erforderlich.
Momentan geben die unten genannten Automobilhersteller Rabatte und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, in der Regel ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und eines der Merkzeichen G, aG, H oder Bl gefordert.

Je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) sind Ermäßigungen bis zu 27 Prozent möglich.Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, müssen in der Regel folgende Punkte beachtet werden:

  1. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
  2. Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
  3. Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.

www.myhandicap.de/recht-behinderung/behindertenrabatte/autokauf

Nähere Auskünfte sind bei den Kfz-Händlern und den Automobilclubs erhältlich.

Hilferufsystem an Tankstellen

Einige Tankstellen bieten ein sogenanntes Dienst-Ruf-System (DRS). Dadurch wird Autofahrern mit Mobilitätseinschränkung der Tankvorgang erleichtert. Mit einem Funksender wird ein Signal an die Tankstelle gesendet, die angefahren werden soll. Die Tankstelle sendet zur Bestätigung ein Signal zurück; sie ist auf die besonderen Bedürfnisse von Kunden mit Mobilitätseinschränkung vorbereitet und kann den Fahrer an der Zapfsäule bedienen.

Bei anderen Tankstellen befindet sich eine Schild: Bei Unterstützungsbedarf bitte 2 Mal hupen.

Mobilität im Alltag & in der Freizeit

Tipps zur Mobilität von Rollatornutzern und Rollstuhlfahrern

Die INVG bietet auf ihrer Hompage Tipps zum Einsteigen in den Bus für Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer. Die Tipps sind in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Ingolstadt entstanden.

Barrierefreies Reisen mit der Deutschen Bahn

Die deutsche Bahn hat ihr Angebot für Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Weitere Informationen kann man den Internetseiten der Deutschen Bahn entnehmen.

ADAC – Barrierefrei mobil

Der ADAC bietet zahlreiche hilfreichen Hinweisen zu

  • Führerschein und Fahrzeug
  • Vergünstigungen
  • Reise & Urlaub

Mobilitätstraining durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Immer mehr Senioren oder Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung nutzen einen Rollator. Oftmals können jedoch Betroffene mit diesem Hilfmittel nur schwer in einen Bus einsteigen. Um dies im „trockenen“ zu üben, bietet die Behindertenbeauftragte der Stadt Ingolstadt ein so genannten Mobilitätstraining an.

Nach Anmeldung von mindestens zehn Personen kann ein gemeinsamer Termin vereinbart werden. Bitte melden Sie sich an unter:
Telefon: 0841 305-1205, E-Mail: inge.braun@ingolstadt.de

Barrierefreie Sanitäranlagen & Euro-Schlüssel


Mit dem Eurozylinderschloss und dem dazu passenden Euroschlüssel ist inzwischen ein europaweit einheitliches Schließsystem für barrierefreie Toilettenanlagen entwickelt worden.

Der Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V. (CBF) ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur an diejenigen ausgehändigt wird, die auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind. Daher muss beim Kauf eines EURO-Toilettenschlüssels ein aktueller Nachweis über die Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis; ärztliches Attest) vorgelegt werden. Der Euro-Toilettenschlüssel kann unter der folgenden Adresse bestellt werden:

Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF Darmstadt)
Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt
Telefon: 06151 8122-0
Fax: 06151 8122-81
Internet: www.cbf-da.de

Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen (Mobilitätshilfe)

Wofür gibt es Mobilitätshilfe?

Die Mobilitätshilfe darf ausschließlich für Fahrtkosten zu Veranstaltungen (z. B. Kino, Theater) oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, genutzt werden.

Der Leistungsberechtigte (Antragsteller – schwerbehinderter Mensch) kann die Fahrten eigenverantwortlich bei einem frei gewählten Beförderungsunternehmen (z. B. Taxi) oder Behindertenfahrdiensten (siehe Liste weiter unten) buchen.

Wofür gibt es Mobilitätshilfe nicht?

Mobilitätshilfe gibt es nicht für

  • Fahrten zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen
  • Fahrten zur Ausbildungsstätte und zum Arbeitsplatz
  • Fahrten zu teilstationären Einrichtungen, z. B. zur Tagespflege
  • Familienheimfahrten bei stationärer Unterbringung.

Eine Antragstellung zur Fahrkostenübernahme ist eventuell bei anderen Kostenträgern (ihre Krankenkasse oder Agentur für Arbeit) möglich.

Wer kann einen Antrag auf Mobilitätshilfe stellen?

Schwerbehinderte Menschen müssen ihre gewohnte Bewegungsfreiheit nicht völlig aufgeben, wenn sie 

  • selbst nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen können oder
  • nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen,

Sie können bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Mobilitätshilfe beim Bezirk Oberbayern stellen.

Wer kann Mobilitätshilfe erhalten?

  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ eingetragen im Schwerbehindertenausweis) nach vollendetem 14. Lebensjahr, Jüngere behinderte Menschen (unter 14 Jahre) mit dem Merkzeichen „aG“, die laut ärztlichem Attest auf die Beförderung durch ein Spezialfahrzeug angewiesen sind. Ihre Eltern dürfen dann jedoch kein wegen der Behinderung steuerfreies oder durch sonstige öffentliche Leistungen gefördertes Fahrzeug besitzen.
  • Menschen mit geistiger Behinderung nach vollendetem 14. Lebensjahr mit den Merkzeichen G (gehbehindert), H (hilflos) und B (Begleitung), wenn der Grad der Behinderung von 100 Prozent festgestellt wurde. Laut Bescheid des Versorgungsamtes müssen sie als „geistig behinderte Menschen“ eingestuft sein. Die geistige Behinderung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
  • Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht benutzen können und dadurch nur eingeschränkt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Voraussetzung ist immer der Wohnsitz in Oberbayern. Heimbewohner müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt (also mit Wohnsitz im Heim gemeldet sein) im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Oberbayern haben.

Welche Leistungen gibt es?

Die Berechtigten erhalten zur Teilnahme am Fahrdienst eine monatliche Entgeltpauschale in Höhe des sog. Sockelbetrages (Grundbetrag) von 88 Euro. Bei einem nachgewiesenem Mehrbedarf kann die Maximalpauschale auf 165 Euro bzw. 248 Euro angehoben werden (Stand: Mai 2016).

Ein über die Maximalpauschale hinausgehender Bedarf kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf Antrag anerkannt werden:

  • wenn für einzelne Berechtigte bei der Teilnahme am Fahrdienst behinderungsbedingt weit überdurchschnittliche Kosten entstehen,
  • wenn einzelne Berechtigte regelmäßig weit überdurchschnittliche Anfahrtswege zurücklegen müssen.

für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung lebende Berechtigte:

Sockelbetrag

Maximalbetrag
bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen:  88 Euro    165 Euro

bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, wenn der Berechtigte selbst, der Ehegatte, bei Minderjährigen die Eltern einen auf Grund der Behinderung steuerfreien oder durch sonstige öffentliche Leistungen bezuschussten Pkw besitzen, der dem Behinderten zur Mobilität zur Verfügung steht:

 88 Euro      88 Euro

bei Blindheit:

 88 Euro      88 Euro

 

für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung lebende Berechtigte:

Sockelbetrag

 Maximalbetrag
bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen:  88 Euro    248 Euro

bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, wenn der Berechtigte selbst, der Ehegatte, bei Minderjährigen die Eltern einen auf Grund der Behinderung steuerfreien oder durch sonstige öffentliche Leistungen bezuschussten Pkw besitzen, der dem Behinderten zur Mobilität zur Verfügung steht:

 88 Euro       88 Euro

bei Blindheit:

 88 Euro       88 Euro

Was ist noch zu beachten?

Für Einkommen und Vermögen gelten Freigrenzen. Für das Vermögen gilt derzeit eine Freigrenze von mindestens 2.600 Euro zuzüglich 614 Euro für den Ehepartner und 256 Euro für jede weitere unterhaltsberechtigte Person.

Die Freigrenze für das Einkommen (Nettoeinkommensgrenze) beträgt mindestens 808 Euro zuzüglich Unterkunftskosten und Familienzuschläge (jeweils 283 Euro für den Ehegatten und jede weitere unterhaltsberechtigte Person).

Einkommen und Vermögen über den genannten Grenzen sind nach den Umständen des Einzelfalls ganz oder teilweise einzusetzen. Mobilitätshilfe wird nur dann gewährt, wenn ein Bedarf besteht.

Der Bezirk Oberbayern hat die Möglichkeit, jederzeit die korrekte Verwendung der Geldpauschale zu prüfen. Aus diesem Grund müssen die Belege für alle durchgeführten Fahrten mindestens ein Jahr lang gesammelt und auf Anforderung dem Bezirk Oberbayern vorgelegt werden.

Adressen der Fahrdienste

Tel.: 0841 9333-0
Fax: 0841 9333-29
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0841 95454-0
Fax: 0841 95454-22
Website besuchen

 

Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

Wohnberatungsstelle

Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.

>> Hier geht's zu den Seiten der Wohnberatungsstelle

Kontakt

Tel.: 0841 305-2113
Fax: 0841 305-2158
Nachricht schreiben oder
Sicheres Kontaktformular
Raum: 033
Website besuchen

Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.

Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen.

Kein Ergebnis gefunden.

Kontakt

Tel.: 089 139880-80 (jeden 1. Freitag im Monat in Ingolstadt)
Fax: 089 139880-33
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

Fördermöglichkeiten

Pflegekasse

Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge

Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.

Barrierefrei Bauen & Wohnen

Barrierefreies Bauen

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040.
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreie Wohnungen

Oberste Baubehörde

Flyer: Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.

Unter www.bestellen.bayern.de kann die Broschüre auf dem Portal der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen bzw. bestellt werden.

Wohnen

Wohnungsamt Ingolstadt

Schwerhörige, CI-Träger, Tinnitus

Beratungsstellen für Hörbehinderte

Bezirk Oberbayern

Erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung ist die Allgemeine Servicestelle des Bezirks Oberbayern. Von dort aus werden Ansprechpartner vermittelt und Informationen zur Sozialhilfe gegeben.

Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Link zur Internetseite der Servicestelle

Broschüre “Teilhabe und Teilgabe“ zu Thema Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern

Caritas

Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sprechstunde für Hörbehinderte mit psychischen Problemen in Pfaffenhofen (und nach Vereinbarung in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg).

Ansprechpartnerin:
Monika Hagn
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Caritas - Zentrum
Ambergerweg 3, 3. Stock, Zimmer 318
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441/ 80 83 41
Telefax: 08441/ 80 83 44
Email: monika.hagn@caritasmuenchen.de
oder spdi-pfaffenhofen@caritasmuenchen.de

Flyer der Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sozialpsychiatrischer Dienst Pfaffenhofen
www.psychische-gesundheit-caritas-pfaffenhofen.de/de/beratung-zur-psychischen-gesundheit/beratung-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung

Diakonie Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung

Die Beratungsstelle bietet Hilfe und Beratung zum Leben mit einer Hörbehinderung. Das Angebot richtet sich an alle Betroffenen, deren Angehörige und sonstige Interessierte.

Ansprechpartner/-in Permoserstraße:
Regine Schindler

Leitung Offene Behindertenarbeit
Permoserstraße 82
85057 Ingolstadt
Mobil: 0162 4138820
E-Mail: regine.schindler@dw-in.de

Sekretariat: 

Tel.: 0841 8851727
Fax: 0841 88554003
E-Mail: iss-sekretariat@dw-in.de 

Ansprechpartner/-in Schrannenstraße:
Marie-Elen Braun

Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung
Schrannenstraße 5
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 93309 52
E-Mail: marie-elen.braun@dw-in.de

Internetauftritt der Beratungsstelle Ingolstadt

Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und Cochlea-Implantat-Träger Ingolstadt

Die Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und CI-Träger steht allen Betroffenen, Angehörigen und Interessierten offen und bietet Hilfe und Informationen für Hörgeschädigte.

Kontakt
Frau Lukas
Bajuwarenweg 10, 85051 Ingolstadt-Zuchering
E-Mail: christine.lukas@schwerhoerige-ingolstadt.de
Telefon: 08450 925 955

Treffpunkt

Internet: schwerhoerige-ingolstadt.de

Induktive Höranlagen

Hier finden Sie ein Verzeichnis der Höranlagen in ganz Bayern. Sie können in der Suchleiste eine genaue Adresse eingeben oder durch Zoomen Gebäude mit Höranlagen finden.

Höranlagenverzeichnis des Landesverbandes Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V.

Freizeittipps für Gehörlose und Schwerhörige

Greta & Starks Kino-App

Diese App für Andriod und iOS ermöglicht ein Barrierefreies Kinoerlebnis für Hörgeschädigte. Sie erkennt den Beginn eines Filmes und zeigt Untertitel somit automatisch synchron zum jeweiligen Film an. Das Abspielen der Untertitel kann auch manuell gesteuert werden.

Informationen finden Sie auf der Website https://gretaundstarks.de/greta/

Kontakt
Greta & Starks Apps UG (haftungsbeschränkt)
Richard-Ermisch-Straße 13
10247 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 68 91 97 44
Fax: +49 (0) 30 68 91 97 50
E-Mail: info(at)gretaundstarks.de

deaftravel - Das Reisebüro für Gehörlose

Bei deaftravel können Privaturlaube und Gruppenreisen bei einem persönlichen Berater geplant und gebucht werden. Alle Rundreisen und Kreuzfahrten werden von einem Gebärdensprachdolmetscher begleitet.

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.deaftravel.de/

Kontakt
Manuel Facchin und Julian Facchin GbR
Schatzbogen 33
81829 München

Tel.: 089 - 51 72 96 75
Fax: 089 - 51 77 72 86
E-Mail: info@deaftravel.de
Skype: deaftravel.de

Medien in Leichter Sprache

Die Stadtbücherei Ingolstadt hat eine Abteilung mit Büchern und einer Zeitschrift in Leichter Sprache. Diese finden Sie in der Hauptstelle im Herzogskasten im ersten Stock.

Hier finden Sie Infos zur Stadtbücherei in leichter Sprache

Zum Internetauftritt der Stadtbücherei


Auf der Internetseite nachrichtenleicht.de gibt es jeden Freitag die wichtigsten Nachrichten der vergangenen Woche in Leichter Sprache.
Nachrichtenleicht.de ist ein Angebot der Deutschlandfunk-Nachrichtenredaktion

Zur Website nachrichtenleicht.de


Tipps zum Umgang mit gehörlosen Menschen

Broschüre “Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst im Umgang mit hörgeschädigten Menschen“


Gebärdensprachdolmetscher; Beantragung einer Kostenerstattung


Corona: Informationen für Gehörlose und Menschen mit Höreinschränkung


Gehörlose

Beratungsstellen für Gehörlose

Bezirk Oberbayern

Erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung ist die Allgemeine Servicestelle des Bezirks Oberbayern. Von dort aus werden Ansprechpartner vermittelt und Informationen zur Sozialhilfe gegeben.

Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Link zur Internetseite der Servicestelle

Broschüre «Teilhabe und Teilgabe« zu Thema Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern

Taubblinde

Fachdienst Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in Bayern

Der Fachdienst macht sich stark für die Verbesserung der Teilhabe taubblinder und hörsehbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Er berät und informiert hörsehbehinderte Menschen und deren Angehörige und vermittelt Taubblindenassistenten.

Taubblinden-Assistenzvermittlung:
Frau Hauf
Telefon: 089 551966-82 (Mo-Fr 09:00 bis 12:30 Uhr)
Fax: 089 551966-84
E-Mail: hauf@fachdienst-itm.de
Internetseite der Assistenzvermittlung

Homepage des ITM:
www.fachdienst-itm.de/

GVIUS e.V.

Der Gehörlosenverein Ingolstadt und Umgebung mit Sportabteilung e.V. möchte dazu beitragen, dass Kultur- und Bildungsprogramme barrierefrei werden und Menschen mit Hörbehinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Er bietet Beratung für Gehörlose, Bezugspersonen und Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen an.
Darüber hinaus gibt es für Vereinsmitglieder Freizeit- und Bildungsangebote, Selbsthilfegruppen sowie eine Sportabteilung.

Tel.: 0841 8850926
Fax: 0841 8852109
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Tel.: 0151 12300473 (Vereinsberatung)
Tel.: 0841 8850926
Fax: 0841 8852109
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Vereinsberatung)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Sozialberatung)
Website besuchen

Für Telefonate mit Frau Tiedemann
Handy: 069 900 160 333
Skype: oba gvius

Caritas

Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sprechstunde für Hörbehinderte mit psychischen Problemen in Pfaffenhofen (und nach Vereinbarung in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg).

Ansprechpartnerin:
Monika Hagn
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Caritas - Zentrum
Ambergerweg 3, 3. Stock, Zimmer 318
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441/ 80 83 41
Telefax: 08441/ 80 83 44
Email: monika.hagn@caritasmuenchen.de
oder spdi-pfaffenhofen@caritasmuenchen.de

Flyer der Beratungsstelle für psychische Gesundheit für Menschen mit Hörbehinderung

Sozialpsychiatrischer Dienst Pfaffenhofen
www.psychische-gesundheit-caritas-pfaffenhofen.de/de/beratung-zur-psychischen-gesundheit/beratung-fuer-menschen-mit-hoerbehinderung

Diakonie

Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung der Diakonie Ingolstadt

Die Servicestelle der Diakonie bietet für Betroffene und deren Angehörige Hilfe bei Behördengängen und Sozialberatung.
Öffentliche Stellen können sich beraten lassen, wie sie Hörbehinderten den Zugang zu ihren Einrichtungen erleichtern können. Außerdem wird Unterstützung bei der Bereitstellung inklusiver Angebote gegeben.

Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung
Regine Schindler, Soziale Beratung
Permoserstr. 82
85057 Ingolstadt
Mobil: 0162/4138820
E-Mail: regine.schindler@dw-in.de
Telefon: 0841 / 88 51 727
Fax: 0841 / 88 55 40 03

Internetseite der Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung der Diakonie Ingolstadt

Seelsorge

Gehörlosenseelsorge im Bistum Eichstätt

Referat: Pastoral für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner ist der Diözesanverantwortliche in der Pastoral für Menschen mit Behinderung
Pfarrer Alfred Grimm
Leonrodplatz 3, 85072 Eichstätt
Telefon: 08421 50-654
Fax Seelsorgeamt: 08421 50-9902654
E-Mail: behindertenpastoral@bistum-eichstaett.de

Internetseite der Gehörlosenseelsorge im Bistum Eichstätt

Evang.-Luth. Gebärden­sprachliche Kirchen-Gemeinde in Bayern

Auf der Internetseite der EGG Bayern könne Sie Sich über Gottesdienste in Gebärdensprache und andere Angebote der Gehörlosenseelsorge informieren.

Internet: egg-bayern.de

Notfall (Fax und Notruf-App) & Krankenhausaufenthalte

Notfallfax

Notfall

Für hör- oder sprechgeschädigte Menschen gibt es den Faxnotruf.
Das ausgefüllte Notfallfax wird, wie auch der Notruf per Telefon, ohne Vorwahl direkt an die Nummer 112 gesendet.

Informationen rund um das Notfallfax finden Sie auf der Internetseite zum Notruf 112 des Staatsministeriums des Innern oder auf der Homepage des Hörgeschädigten-Notrufes.

Autopanne

Der ADAC bietet ebenfalls die Möglichkeit, Hilfe per Fax anzufordern.

Die Broschüre „Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst“ zum richtigen Umgang mit hörgeschädigten Menschen gibt einige Hinweise, die in Notsituationen wichtig für die Kommunikation und Behandlung Hörgeschädigter sind.

nora - Notruf-App

Mit dieser App können Sie einen Notruf an die Feuerwehr, die Polizei und den Rettungsdienst absetzen, wenn Sie Einschränkungen in der Sprache oder im Hören haben.

Genauere Informationen finden Sie unter: nora - Notruf-App | Die offizielle Notruf-App der Bundesländer

Krankenhausaufenthalt und Arztbesuch

Tipps zum Verhalten für Gehörlose Patienten im Krankenhaus und Informationen für hörende Ärzte und Mitpatienten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes (DGB e.V.).

Tipps des DGB

Bei Arztbesuchen und im Krankenhaus haben Gehörlose ein Recht auf Gebärdensprache. Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher werden von der Krankenkasse oder dem Krankenhaus übernommen.
Informationen dazu im Menüpunkt Gebärdensprachdolmetscher

Umgang mit Gehörlosen (Tipps für hörende Ärzte und Mitpatienten)

Hinweise und Tipps für gelingende Kommunikation mit gehörlosen Patienten für Ärzte und Mitpatienten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes.

http://gesundheit.gehoerlosen-bund.de/der-gehoerlose-patient/

Gebärdensprachdolmetscher

Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Hier finden Sie Informationen dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden und wer im jeweiligen Fall Kostenträger ist.

Informationen des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher Bayern e.V.:
In diesen Einsatzbereichen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden.
Genauere Informationen können bei dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. unter info@bgsd-bayern.de erfragt werden.
Internetseite des BGSD Bayern e.V.: www.bgsd-bayern.de

Informationsforum GIB-Auskunft der Gesellschaft Inklusion Bildung:
Diese Stellen können Kostenträger sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern in Textform und per DGS-Video .
Internetseite der Gesellschaft Inklusion Bildung: www.giby.de

Gebärdensprachdolmetscher finden

Vermittlungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher:
Dolmetscher-Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ)
Fr. Graf-Förster
Schwanthaler Straße 76/ Rgb.
80336 München
Telefon: 089 54-38110
Fax: 089 46227728
E-Mail: service@dbz-oberbayern.de
Internet: www.dbz-oberbayern.de

Die Liste mit den Gebärdensprachdolmetschern (Auszug) aus Oberbayern ist hier zu ersehen.

Für die Region Ingolstadt:
Ronja Tag (Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin) - derzeit in Mutterschutz
E-Mail: gsd.kunze@gmail.com
Mobil: 0176 64621509

Ann-Charlotte Dietz (Dolmetscherin für deutsche Laut- und Gebärdensprache B.A.)
E-Mail: dolmetschen@a-dietz.de
Mobil: 0157 36472639

Marion Kollmeier (Gebärdensprachdolmetscherin B.A.)
E-Mail: marion.kollmeier@t-online.de
Mobil: 0151 57667848

Nadine Bauer (Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin FH)
E-Mail: gsd.bauer@posteo.de
Mobil: 0151 65001686

VerbaVoice bei der Stadtverwaltung Ingolstadt

Dieses Video zeigt, wie VerbaVoice bei uns eingesetz wird:
www.youtube.com/watch?v=BUGNeSZr_wI

Wie kann ich VerbaVoice in Anspruch nehmen?

VerbaVoice ist ein Internet-Dienst zum Gebärden-Dolmetschen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:Überlegen Sie genau, ob Sie einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen.

  1. Die Kosten für den Dolmetscher werden von der Stadt Ingolstadt nur dann bezahlt, wenn sie notwendig sind.
    Notwendig bedeutet, dass ein Sachverhalt sehr kompliziert und detailliert ist. Zum Beispiel bei einem Wider-Spruch, wenn ein Gehörloser einen Wider-Spruch einlegen möchte und dazu eine Nieder-Schrift vom Sachbearbeiter erstellt werden muss.
    Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher werden nicht bezahlt, wenn nur ein Antrag zugeschickt werden muss. Anträge können wie bisher per Mail / Fax oder im Internet (www.ingolstadt.de/formulare) angefordert werden. Das Gebärden-Video erklärt, wann die Dolmetscher-Kosten gezahlt werden. https://giby.de/auskunft/kostentraeger
  2. Vereinbaren Sie mindestens 3 Tage vorher einen Termin. Schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail mit dem Thema an den Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter bestellt den Gebärdensprachdolmetscher bei VerbaVoice. Es ist wichtig, dass Sie das Thema nennen, damit der richtige Sachbearbeiter dabei ist.

In folgenden Ämtern ist VerbaVoice vorhanden:

Ausländerwesen:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben

Bürgeramt:  

Neues Rathaus, Erdgeschoss, Arbeitsplatz links neben Eingang, wechselnde Mitarbeiter
Terminvereinbarung unter: buergeramt@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1503 oder Fax: 0841 305-1501

Inklusionsbeauftragte:

Neues Rathaus
Zimmer 319, 3. Stock
Frau Braun
Terminvereinbarung unter: inklusion@ingolstadt.de
Telefon 0841 305-1205 oder Fax: 0841 305-491205

Jobcenter:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben

Wohnungsamt:

Bitte den Sachbearbeiter anschreiben


Kinder mit Hörbehinderung

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.

Der Verband setzt sich für die Belange von gehörlosen Kindern ein und unterstützt deren Eltern.
Auf der Website finden Sie viele Informationen für Eltern und andere Bezugspersonen hörbehinderter Kinder.

Infoflyer des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Flyer zum Beratungsangebot des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V

Flyer »Spaß am Lesen« des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Elternratgeber des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Deutscher Gehörlosenbund

Auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosenbundes finden Sie unter anderem Broschüren und Flyer zum Thema hörgeschädigte Kinder.

Freizeittipps für Gehörlose und Schwerhörige

Greta & Starks Kino-App

Diese App für Andriod und iOS ermöglicht ein Barrierefreies Kinoerlebnis für Hörgeschädigte. Sie erkennt den Beginn eines Filmes und zeigt Untertitel somit automatisch synchron zum jeweiligen Film an. Das Abspielen der Untertitel kann auch manuell gesteuert werden.

Informationen finden Sie auf der Website https://gretaundstarks.de/greta/

Kontakt
Greta & Starks Apps UG (haftungsbeschränkt)
Richard-Ermisch-Straße 13
10247 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 68 91 97 44
Fax: +49 (0) 30 68 91 97 50
E-Mail: info(at)gretaundstarks.de

deaftravel - Das Reisebüro für Gehörlose

Bei deaftravel können Privaturlaube und Gruppenreisen bei einem persönlichen Berater geplant und gebucht werden. Alle Rundreisen und Kreuzfahrten werden von einem Gebärdensprachdolmetscher begleitet.

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.deaftravel.de/

Kontakt
Manuel Facchin und Julian Facchin GbR
Schatzbogen 33
81829 München

Tel.: 089 - 51 72 96 75
Fax: 089 - 51 77 72 86
E-Mail: info@deaftravel.de
Skype: deaftravel.de

Medien in Leichter Sprache

Die Stadtbücherei Ingolstadt hat eine Abteilung mit Büchern und einer Zeitschrift in Leichter Sprache. Diese finden Sie in der Hauptstelle im Herzogskasten im ersten Stock.

Hier finden Sie Infos zur Stadtbücherei in leichter Sprache

Zum Internetauftritt der Stadtbücherei


Auf der Internetseite nachrichtenleicht.de gibt es jeden Freitag die wichtigsten Nachrichten der vergangenen Woche in Leichter Sprache.
Nachrichtenleicht.de ist ein Angebot der Deutschlandfunk-Nachrichtenredaktion

Zur Website nachrichtenleicht.de


Tipps zum Umgang mit gehörlosen Menschen

Broschüre “Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst im Umgang mit hörgeschädigten Menschen“


Gebärdensprachdolmetscher; Beantragung einer Kostenerstattung


Corona: Informationen für Gehörlose und Menschen mit Höreinschränkung


Autismus

Bei den Begriff Autismus denken die meisten Menschen an eine Erkrankung, jedoch ist Autismus angeborgen und unheilbar und deshalb auch eine Behinderung und keine Erkrankung. Dies bringt oft für die betroffene Person aber auch für die Eltern große Probleme bzw. Belastungen.

autkom - Autismus Kompetenzzentrum Oberbayern gemeinnützige GmbH

Durch die Kontakt- und Beratungsstellen bietet "autkom" umfassend Unterstützung und Informationsbereitstellung für Menschen mit Autismus, deren Angehörige, Partner und Bezugspersonen sowie für Fachleute.

Tel.: 089 4522587-0
Fax: 089 4522587-19
E-Mail-Adresse oder
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Selbsthilfegruppe Autismus Ingolstadt

Die Selbsthilfegruppe für Autisten ist Anlaufstelle für Eltern, Großeltern, Lehrer, Erzieher, Schulbegleiter etc., für Menschen die mehr über Autismus wissen wollen und für erwachsene Autisten.

Tel.: 08454 914164
Tel.: 0841 305-1465 (Selbsthilfekontaktstelle)
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Da das Leben mit einem autistischen Kind, egal welchen Alters, nicht immer einfach ist und oft das Unverständnis der Gesellschaft die Eltern zusätzlich belastet, bietet die SHG Autismus die Möglichkeit zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung (Infos und Tipps zu Autismus, Diagnostik, Therapien, Hilfen/Unterstützungen, Alltagsbewältigung). Wir organisieren Fachvorträge in der Gruppe, bieten eine kostenlose Bücherausleihe, machen Öffentlichkeitsarbeit uvm. Selbstverständlich unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht.  

Treffen:

Zweiter Mittwoch im Monat (außer August) im Bürgerhaus Alte Post, Kreuzstraße 12, Ingolstadt von 19:00 bis 21:00 Uhr

Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch bei neuen Teilnehmern wünschenswert.

Beratungsstellen für Krebspatienten

Durch Krebsberatungsstellen erhalten Krebspatienten professionelle Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Dadurch wird geholfen neue Perspektiven für ein Leben mit oder nach einer Krebserkrankung zu entwickeln.

Tel.: 0841 33900 (Anrufbeantworter - wir rufen zurück)
Fax: 0841 88698018
E-Mail-Adresse oder
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Wo erhalte ich die Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern?

Sprechtag des Bezirks Oberbayern im Pflegestützpunkt Ingolstadt

Bei unserem wöchentlichen Sprechtag beraten wir Sie zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen. Die Vor-Ort-Beratung umfasst allgemeine Auskünfte über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern sowie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Bezug. Sie informiert zu Antragstellung, Antragsverfahren, notwendigen Unterlagen und Ansprechpersonen in der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern.
Die Beratung unterliegt dem Sozialdatenschutz und ist für Sie kostenlos.

Wann ist unsere Vor-Ort-Beratung für Sie da?

Sie erreichen die Vor-Ort-Beratung telefonisch oder per E-Mail von Montag bis Freitag:
089 2198-21057

beratung-in@bezirk-oberbayern.de

Unser Sprechtag findet einmal wöchentlich an jedem Donnerstag im Pflegestützpunkt Ingolstadt statt:
Pflegestützpunkt Ingolstadt
Fechtgasse 6, 85049 Ingolstadt

Wir bieten Ihnen eine offene Sprechzeit von 10 – 12 Uhr an. Nach individueller Terminvereinbarung stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser Sprechzeit am Donnerstag für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.de