Heizkosten - steigende Energiepreise
Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Ingolstadt
Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark.
Daher möchte die Stadt Ingolstadt auf mögliche Unterstützungsmöglichkeiten aus den verschiedenen Bereichen der Grundsicherung hinweisen.
Die Übernahme der Heizkostennachzahlungen richtet sich nach den Bestimmungen des SGB II / SGB XII.
Ob diese in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind, wird bei der Antragstellung beim Jobcenter / Amt für Soziales geprüft.
Hinweis zum Bürgergeld: Ist Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat zu erbringen (z.B. Nachzahlungen von Neben- und Heizkosten, einmaliger Heizbedarf), gilt keine Karenzzeit. In diesen Fällen gilt die Vermögensfreigrenze von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Anträge und Fristen:
Seit dem 01.01.2024 ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Heizkostenabrechnung und Ihren Antrag auf einmalige Beschaffung von Heizmitteln (z.B. Heizöl, Pellets) im jeweiligen Fälligkeitsmonat der Bezahlung stellen
Die Beispielrechnungen, die für unterschiedliche Personengruppen zusammengestellt wurden, dienen als erster Anhaltspunkt, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben könnten.
Kurzinformationen für den ersten Überblick:
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt:
Für Rentner und Erwerbsgeminderte (Amt für Soziales)
Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen
- Voll Erwerbsgeminderte - alleinstehend: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 133 kB)
- Rentner - alleinstehend: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 148 kB)
- Rentner - Paar: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 154 kB)
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:
www.ingolstadt.de/sozialhilfe_grundsicherung
Kontakt
Amt für Soziales
Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-50110
Beratung Mo bis Fr: 9 bis 11 Uhr und Mo/Di/Do: 13.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: grundsicherung@ingolstadt.de
Für Erwerbsfähige (Jobcenter)
Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen
- Alleinstehende: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 124 kB)
- Alleinerziehend mit 2 Kindern: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 135 kB)
- Paar ohne Kinder: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 133 kB)
- Paar mit 2 Kindern und angemessenen Mietkosten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 135 kB)
- Paar mit 2 Kindern und nicht angemessenen Mietkosten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 136 kB)
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:
Kontakt
Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt
0841 305-45112
E-Mail: Jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de