Ingolstädter Badegewässer
Für ein unbeschwertes Badevergnügen in freier Natur stehen im Stadtgebiet Ingolstadt mehrere Seen zur Verfügung, wobei zwei Seen (der Auwaldsee und der Baggersee) als EU-Badegewässer ausgewiesen sind.
Neben bakteriologisch unbedenklicher Wasserqualität müssen diese Gewässer verschiedene weitere Anforderungen erfüllen, zum Beispiel freie Zufahrtsmöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur mit sanitären Einrichtungen, Parkplätze, Kioske, die Überwachung der Strände durch Rettungsschwimmer und Erste-Hilfe-Stationen.
Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Das Wasser wird weder desinfiziert oder aufwändig aufbereitet noch täglich analysiert. Der Zugang zum Wasser ist naturbelassen oder nur mit geringen baulichen Maßnahmen gestaltet. An vielen Badestellen sind keine Bademeister oder anderes Hilfspersonal vor Ort.
Badegewässer - Allgemeine Informationen
EU-Badegewässerrichtlinie, Bayerische Badegewässerverordnung
Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2006/7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat Bayern die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008 erlassen. Hier sind die für Bayerns Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden jährlich vom Bundesumweltministerium gesammelt und in einem umfassenden Bericht der EU-Kommission übermittelt.
Untersuchungsumfang an ausgewiesenen Badegewässern
Wann und wie wird untersucht?
Während der Badesaison von April bis September kontrolliert das Gesundheitsamt im monatlichen Rhythmus die Badegewässer.
An den jeweiligen Überwachungsstellen erfolgen sowohl die Entnahme von Wasserproben für Laboranalysen als auch Vor-Ort-Messungen wie die Sichttiefe und die Beurteilung eventueller Verschmutzungen.
Die entnommenen Proben werden anschließend beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse werden im Internet veröffentlicht.
Was wird untersucht?
Folgende Parameter werden im monatlichen Rhythmus an den Badegewässern untersucht:
- Escherichia coli (Bakterien)
- Intestinale Enterokokken (Bakterien)
- Cyanobakterien/Blaualgen (Bakterien) - Untersuchung im Bedarfsfall
- Temperatur (°C)
- Trübung (Sichttiefe) - Orientierungswert: >1 Meter
Daneben wird am Badeplatz auch beurteilt, ob sich Hinweise auf eine Verschmutzung ergeben, z.B. ob das Wasser eine untypische Trübung oder Färbung aufweist, ob Waschmittelreste (Schaumbildung), Mineralöle (Ölfilm) oder gefährliche Gegenstände (z.B. Glasscherben) vorhanden sind.
Escherichia coli sind ebenso wie Intestinale Enterokokken Bakterien, die im Darm und Stuhl von Warmblütern (z.B. Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) vorkommen. Sie dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eine entsprechende fäkale Verunreinigung. Eine solche Verunreinigung kann eine Infektionsquelle darstellen.
Die EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sieht vor, dass die Badegewässer im Bedarfsfall auf Blaualgen (Cyanobakterien) zu untersuchen sind. Massenvorkommen von Cyanobakterien können Hautreizungen und allergieähnliche Reaktionen hervorrufen und zudem gesundheitsschädliche Cyanotoxine freisetzen. Bei Feststellung oder Vermutung einer Gefährdung der Gesundheit ergreift das Gesundheitsamt angemessene Maßnahmen einschließlich der Information der Öffentlichkeit.
Weitere Faktoren, die das Baden beeinträchtigen oder sogar zur Sperrung eines Gewässers führen können, müssen von Fall zu Fall beurteilt werden.
Jeder kann an der Erhaltung der Gewässerqualität mitwirken:
- Nutzen Sie die ausgewiesenen Badestellen, da diese kontrolliert werden. Weiterhin werden die restlichen Uferbereiche geschont.
- Benutzen Sie unbedingt die bereitgestellten Toiletten. Ausscheidungen aller Art beeinträchtigen die Wasserqualität besonders der stehenden Gewässer (Seen).
- Entsorgen Sie Ihren Müll über die aufgestellten Abfallbehälter.
- Lassen Sie keine Chemikalien ins Wasser gelangen (Reinigungsmittel, Öle, etc.).
- Schonen Sie den Schilfgürtel und die Vegetation am Ufersaum. Diese Regionen dienen nicht nur dem Erhalt der Fauna und Flora des Gewässers, sondern haben auch eine bedeutende Reinigungswirkung und sind für den Erhalt der Wasserqualität erforderlich.
- Melden Sie auffällige Veränderungen wie Schlieren auf der Wasseroberfläche, Verschmutzungen oder untypische Verfärbungen des Wassers an Ihr Gesundheitsamt.
- Füttern Sie keine Wasservögel. Die Verunreinigung des Gewässers mit Kot durch einen unnatürlich hohen Vogelbestand beeinträchtigt die Wasserqualität.