2. Konsolidierungsrunde (ab April 2025)
Auch mit den neuen Entwicklungen im Herbst 2025 werden die Maßnahmen des Konsolidierungspakets II (ab April 2025) fortgeführt und umgesetzt.
Mitarbeiterinformation zur zweiten Konsolidierungsrunde
Die finanzielle Lage der Stadt Ingolstadt ist angespannt: Die Gewerbesteuereinnahmen sind stark eingebrochen, gleichzeitig sind Sach- und Personalausgaben deutlich angestiegen und die Zahl kommunaler Aufgaben nimmt stetig zu. Viele Städte in Bayern und Deutschland stehen vor vergleichbaren Herausforderungen.
Das strukturelle Problem: Kommunen sind mit immer mehr Aufgaben konfrontiert, während die finanzielle Ausstattung nicht Schritt hält. Die Stadt Ingolstadt teilt deshalb die Auffassung, dass es grundlegender Reformen bedarf – insbesondere einer verlässlichen, bedarfsgerechten Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben sowie besser ausgestalteter Förderprogramme und Schlüsselzuweisungen.
Darüber hinaus ist ein konsequenter Abbau bürokratischer Hürden erforderlich, um vorhandene Mittel effizienter einsetzen zu können. Ohne substanzielle Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird die kommunale Handlungsfähigkeit zunehmend unter Druck geraten.
In Ingolstadt haben wir mit der Konsolidierungsrunde 2024 bereits einen ersten, wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unseres Haushalts geleistet. Aufgrund sich weiter verschlechternder Rahmenbedingungen ist jedoch klar, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Der Stadtrat hat deshalb im April 2025 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss mit den Leitlinien der zweiten Konsolidierungsrunde gefasst.
Die bevorstehende Haushaltskonsolidierung wird alle Bereiche der Stadtverwaltung betreffen – direkt oder indirekt. Wir wissen, dass Veränderungen Sorgen auslösen können. Deshalb sollen alle Beschäftigten frühzeitig, offen und transparent über den aktuellen Stand, die beschlossenen Zielvorgaben und die nächsten Schritte informiert werden.
Die vorliegende Mitarbeiterinformation zeigt die Auswirkungen auf die Organisation und erläutert, was dies für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.
Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen zu schaffen, Orientierung zu geben und das Vertrauen in den weiteren Prozess zu stärken. Denn nur gemeinsam kann es gelingen, die notwendigen Veränderungen verantwortungsvoll zu gestalten – zum Wohl der Stadt und ihrer Beschäftigten.
1. Warum ist eine zweite Haushaltskonsolidierung nötig?
Die erste Konsolidierungsrunde 2024 hat Luft verschafft und wichtige Einsparungen gebracht - gleichzeitig haben sich aber die Rahmenbedingungen weiter verschlechtert.
Die Aufstellung des Haushalts für 2025 war nur möglich, da er mit rund 110 Millionen Euro aus den Rücklagen ausgeglichen werden konnte – diese Rücklagen sind nun aber weitgehend verbraucht.
Für die kommenden drei Jahre bis 2028 ist mit einer strukturellen Unterfinanzierung von mindestens 90 Millionen Euro zu rechnen. Das bedeutet: Die Stadt muss jährlich rund 30 Millionen Euro einsparen, um Investitionen weiter zu ermöglichen und der Regierung von Oberbayern überhaupt genehmigungsfähige Haushalte vorlegen zu können. (Stand: Frühjahr/Sommer 2025 – Betrag inzwischen überholt: erwartetes Defizit 2026: 60 bis 80 Millionen Euro). Um diese Lücke zu schließen, wird aktuell ein umfassendes zweites Konsolidierungskonzept erarbeitet – hierzu müssen alle großen Ausgabenbereiche einen Beitrag leisten.
2. Was beinhaltet der Grundsatzbeschluss zur zweiten Konsolidierungsrunde?
Der Stadtrat hat die Verwaltung und die städtischen Tochterunternehmen in seinem Grundsatzbeschluss von April 2025 beauftragt, konkrete Vorschläge zur zweiten Konsolidierungsrunde zu erarbeiten.
Als Rahmenbedingungen wurden dabei festgelegt:
- Die Personalkosten im Kernhaushalt sollen haushaltswirksam für das Jahr 2026 um insgesamt 7 bis 9 Millionen Euro gegenüber 2025 gesenkt werden. Davon sollen 6 Millionen Euro (ca. 3 Prozent der Personalkosten) über eine pauschale Kürzung eingespart werden, der Rest über die Wiederbesetzungssperre.
- Alle freiwilligen Aufgaben und Leistungen, sowohl in der Verwaltung als auch bei den Beteiligungen, werden einer strukturierten Aufgabenkritik unterzogen, um weitere Einsparungen von 10 bis 12 Millionen Euro pro Jahr gegenüber 2025 zu erreichen. Davon sind neben Sachkosten in erster Linie auch Personalkosten betroffen.
- Parallel sollen bis Juni Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen von mindestens 8 Millionen Euro jährlich gegenüber dem jetzigen Stand entwickelt werden.
- Zudem soll bei städtischen Immobilien, die nicht mehr benötigt werden oder unwirtschaftlich sind, ein Verkauf geprüft werden.
- Auch das Investitionsprogramm wird überprüft und so angepasst, dass der Schuldendienst mittelfristig um mindestens 1,5 Millionen Euro jährlich gegenüber dem jetzigen Stand sinkt.
Gleichzeitig wird weiter in die Zukunft unserer Stadt investiert: Für 2025 sind über 100 Millionen Euro für Bauprojekte in Schulen, Kitas, Kultur und Infrastruktur eingeplant. Diese Investitionen sind wichtig, um notwendige Entwicklungen nicht schadenträchtig zu verzögern und die Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern. Mit weiteren geplanten Investitionen sind heuer hierfür Kreditaufnahmen von 135 Millionen Euro notwendig. Bis 2028 wird die Verschuldung der heute noch fast schuldenfreien Stadt Ingolstadt voraussichtlich die Marke von 500 Millionen Euro übersteigen. Kredite schaffen den finanziellen Spielraum für wichtige Investitionen, doch sie belasten durch Zins und Tilgung künftige Haushalte und dürfen die Stadt nicht überfordern.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Haushalts wiederherzustellen, Spielräume für Investitionen zurückzugewinnen und gleichzeitig die Qualität unserer städtischen Einrichtungen sowie das gesellschaftliche Leben in Ingolstadt zu sichern.
3. Mit welchen Maßnahmen trägt der Personalbereich unmittelbar bei?
Das bayerische Finanzministerium hat den Kommunen einen 10-Punkte-Plan zur Konsolidierung an die Hand gegeben, der zahlreiche Einsparmaßnahmen im Personalbereich enthält.
Die Stadt Ingolstadt hat diese Vorschläge eingehend geprüft und sich bewusst gegen Maßnahmen entschieden, die nicht zu einem modernen und fairen Personalmanagement passen. So wurde frühzeitig ausgeschlossen, eine generelle Beförderungssperre oder die Einschränkung von Homeoffice-Möglichkeiten einzuführen. Beides wäre nicht mit dem Anspruch vereinbar, eine verlässliche und attraktive Arbeitgeberin zu sein.
Die Belegschaft bleibt das höchste Gut der Stadtverwaltung – betriebsbedingte Kündigungen standen und stehen daher nicht zur Diskussion.
Trotzdem kann das zwingend notwendige Einsparvolumen nur erreicht werden, wenn auch die Personalausgaben gesenkt werden – mit folgenden Maßnahmen:
a) Wiederbesetzungssperre
Seit Oktober 2024 gilt für alle freiwerdenden Stellen eine Wiederbesetzungssperre von drei Monaten. Ziel ist es, den Personalabbau allein durch natürliche Fluktuation zu schultern.
Auch wenn diese Maßnahme in den Dienststellen spürbar ist und temporär zu mehr Arbeitsbelastung oder Reduzierung der Qualität führen kann, hilft sie, die Zahl der dauerhaft zu streichenden Stellen zu begrenzen.
Bei konsequenter Anwendung der Wiederbesetzungssperre können bis zu 40 Stellen erhalten werden, die sonst eingezogen werden müssten. Ohne diese Maßnahme müssten pauschal rund 120 Vollzeitstellen abgebaut werden. Durch die Wiederbesetzungssperre kann dieser Einschnitt auf 76 Stellen reduziert werden – nach wie vor spürbar, aber ein deutlich geringerer Rückgang.
b) Pauschale Reduzierung des Personalbudgets
Die Kürzung um 76 Vollzeitstellen wurde anhand objektiver Kriterien auf alle Referate und die Verwaltungsleitung verteilt (z. B. anhand Zahl der Beschäftigten, Anteil freiwilliger Aufgaben, Anteil der Stellen mit Personalvollkostenerstattung durch Externe).
In erster Linie wird das bedeuten, dass einige der freiwerdenden Stellen nicht nachbesetzt werden können und sich dadurch die Aufgaben innerhalb eines Teams oder Sachgebiets ggf. neu verteilen.
Ziel ist, dass die Einsparung von Stellen bis Ende 2025 in den Referaten umgesetzt wird.
Wiederbesetzungssperre und pauschale Reduzierung des Personalbudgets setzen voraus, dass die Verwaltung bei der Konsolidierung des Haushalts auf das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann – und dieses Engagement wird ausdrücklich dadurch anerkannt, dass niemandem betriebsbedingt gekündigt wird!
4. Aufgabenkritik für freiwillige Aufgaben und Leistungen
Weitere Auswirkungen auf die Beschäftigten wird die sogenannte Aufgabenkritik mit sich bringen, die noch in diesem Jahr beginnen soll und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird. Begonnen wird mit den größten Ausgabenpositionen, die in absteigender Reihenfolge nacheinander bearbeitet werden.
Hierzu wird erhoben, welche Aufgaben erfüllt werden, ob es sich um Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen handelt und welcher Personal- und Sachaufwand damit verbunden ist. Anschließend müssen Verwaltung und Stadtrat entscheiden, auf welche Aufgaben künftig ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Es ist aktuell davon auszugehen, dass über die Aufgabenkritik weitere 120 bis 140 Stellen eingespart werden müssen.
Wenn Aufgaben wegfallen, betrifft das auch die Beschäftigten. Wo Einsätze entfallen, werden Aufgaben neu verteilt oder Kolleginnen und Kollegen auf andere Stellen innerhalb der Verwaltung versetzt. Das ist für viele ein Einschnitt im beruflichen Alltag.
Klar ist aber auch: Niemand wird mit dieser Veränderung allein gelassen. Führungskräfte, das Personalamt und die OEPE begleiten diesen Prozess aktiv und verlässlich. Betroffene werden unterstützt und können den Prozess zuversichtlich absolvieren.
Und es gilt: niemand wird betriebsbedingt gekündigt.
5. Verlässlichkeit und Fairness - Grundsätze für die Umsetzung der Konsolidierung
Auch in Zeiten finanzieller Konsolidierung bleibt das Wohl der Beschäftigten ein zentrales Anliegen der Stadt Ingolstadt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird uns fordern – organisatorisch wie menschlich, doch sie werden auf Basis klarer, mitarbeiterorientierter Grundsätze gestaltet. Diese Leitlinien geben Orientierung, sichern Verlässlichkeit und zeigen, dass die Stadt weiterhin eine verantwortungsbewusste Arbeitgeberin bleibt. Selbstverständlich wird auch der Personalrat stets eingebunden.
Dies spiegelt sich in den Grundsätzen für die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen wider:
- Die Bindung unserer Mitarbeitenden ist uns sehr wichtig – gerade in diesen Zeiten. Die Stadt Ingolstadt bleibt eine verlässliche Arbeitgeberin, auch wenn die Haushaltslage angespannt ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung.
- Bei Stellenbesetzungen wird künftig noch stärker der Grundsatz „intern vor extern“ gelten. Mitarbeitende, deren bisheriger Aufgabenbereich im Rahmen der Konsolidierung wegfällt, werden über die interne Koordinierungsliste bei gleichwertigen offenen Stellen vorrangig berücksichtigt.
- Die externe Ausschreibung von Stellen wird künftig nur noch dann erfolgen, wenn eine interne Besetzung nicht erfolgversprechend ist.
- Weiterbildungen werden in Zukunft einen noch höheren Stellenwert einnehmen, um städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für neue Aufgaben zu qualifizieren.
- Der notwendige Personalabbau wird im Rahmen der natürlichen Fluktuation (insbesondere über Altersteilzeit und Rente/Ruhestand) ermöglicht.
- Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeitsbereich wegfällt, finden eine andere Verwendung innerhalb der Stadt.
- Befristete Arbeitsverträge sind ihrem Wesen nach nur auf Zeit geschlossen und laufen daher grundsätzlich aus. Dennoch können sich befristet Beschäftigte auf interne Stellenausschreibungen bewerben.
- Auch unsere Nachwuchskräfte sind eine wesentliche Säule der städtischen Personalpolitik. Wir planen langfristig mit ihnen!
- Wir alle müssen flexibel sein – Führungskräfte bei der Stellenbesetzung wie Mitarbeitende bei der Offenheit, neue Aufgaben zu übernehmen.
- Belastungen meistern wir am besten, wenn wir sie nicht nur ertragen, sondern ihnen mit Klarheit und Verantwortung begegnen. Resilienz entsteht, wenn wir mit Augenmaß, Verlässlichkeit und im Sinne unserer Mitarbeitenden handeln.
Die anstehenden Maßnahmen der Personalkonsolidierung werden einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt betreffen, einen Großteil der Belegschaft jedoch nicht. Bitte bleiben Sie alle solidarisch zueinander.
6. Wie ist der weitere Zeitplan?
Die Wiederbesetzungssperre bei der Nachbesetzung von Stellen wird bereits seit Oktober 2024 praktiziert. Die pauschale Stellenreduzierung erfolgt schrittweise bis spätestens Ende 2025.
Die Aufgabenkritik hat im 2. Quartal in den ersten Bereichen begonnen. Sie wird sich etappenweise über das Jahr 2025 hinaus erstrecken. Im Fokus stehen zunächst freiwillige Aufgaben und Leistungen. Auch die Pflichtaufgaben und deren Qualitätsstandards müssen in diesem Zuge überprüft werden. Die Ergebnisse werden verwaltungsintern zunächst in Referentenbesprechungen beraten, im Interfraktionellen Arbeitskreis werden politische Entscheidungen vorbereitet, die abschließend der Stadtrat und seine Ausschüsse zu diskutieren und zu beschließen haben.
Bereits im Herbst 2025 sollen dem Stadtrat erste konkrete Vorschläge vorgelegt werden, welche Aufgaben zukünftig entfallen oder deutlich reduziert werden könnten. Vorrangig geprüft werden derzeit die rund ein Dutzend größten freiwilligen Bereiche. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Referaten.
Ziel der Haushaltskonsolidierung ist es, Ingolstadt auch künftig handlungsfähig und lebenswert zu halten.
