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2. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).
Zusätzlich:
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter
- ggf. Urkunde über die gemeinsame Sorgeerklärung
- ggf. Urkunde über die gemeinsame Sorgeerklärung eines älteren Geschwisterkindes
