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3. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Mutter derzeit alleiniger Elternteil ist?

Grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei Nr. 1 (mit Ausnahme der Heiratsurkunde).

  • Bei Geburt des Kindes nach einer Scheidung der Mutter: Unterlagen wie bei Nr. 1 einschließlich Heiratsurkunde zuzüglich Gerichtsbeschluss über die Scheidung mit Rechtskraftvermerk oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (ggf. jeweils mit deutscher  Übersetzung).
  • Falls Sie als Mutter oder der Vater einem Staat angehören, der bei nichtehelicher Geburt eines Kindes eine Mutterschaftsanerkennung vorsieht, sollte diese aus Gründen der Rechtssicherheit nachgeholt werden.
  • Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie unter diesem Link.