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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Ingolstadt vom Bauordnungsamt ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.
Der Aufteilungsplan muss eine vom Bauordnungsamt mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss das Bauordnungsamt bestätigen, dass sie Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bauzeichnung M 1:100 in zweifacher Ausfertigung (bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
    Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
  • Lageplan 1:1000
  • Grundbuchauszug
  • ausgefülltes Antragsformular zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

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