Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen.
Reha-Beratung
Die Reha-Beratung ist auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert. Sie muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.
Gleichstellung
Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man
- besonderen Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.
Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Hilfen im Berufsalltag
Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise
- spezielle Maschinen
- Werkzeuge
- Sitzhilfen
- Software für den PC
Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.
Kraftfahrzeughilfe
Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:
- den Kauf eines Fahrzeugs
- die behindertengerechte Ausstattung
- den Erwerb des Führerschein
Unterstützung am Arbeitsplatz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.
Kontakt
Agentur für Arbeit
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 45555-00 (Arbeitnehmer)
E-Mail: ingolstadt.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de
Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.
