Altoberbürgermeister/-innen, Altbürgermeister/-innen
Früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen können gemäß Art 29 Abs. 4 KWBG die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“, Altoberbürgermeister“ oder Altoberbürgermeisterin“ verliehen werden.
Folgende Persönlichkeiten tragen eine Ehrenbezeichnung:
Altoberbürgermeister Dr. Christian Lösel (2020)
Altoberbürgermeister Dr. Christian Scharpf (2025)
Altbürgermeisterin Brigitte Fuchs (2020)
Altbürgermeister Sepp Mißlbeck (2020)
Altbürgermeister Albert Wittmann (2020)
