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Bartholomäus Turner zum 450. Geburtstag. Ein schwieriger und unvollendeter akademischer Weg
von Gerd Treffer

Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 16 - Ausgabe Nr.215 vom 01.03.2026

Bartholomäus Turner stammt aus Salzburg. Dort ist er 1576 zur Welt gekommen.
Im Oktober 1594 schrieb er sich als Student an der Universität Ingolstadt ein und studierte dort – so Michael Schaich im Biographischen Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität – auch Jura.

1606 berief der Herzog Turner als außerordentlichen Professor für Institutionen an die juristische Fakultät. Dazu stellt Schaich fest, die Aufnahme Turners in den Lehrkörper sei erfolgt, „weil sich die juristische Fakultät ungeachtet der in den Jahren 1605/06 herrschenden Unterbesetzung …gegen die Berufung auswärtiger Gelehrter gesträubt und stattdessen zwei jüngere Juristen aus den eigenen Reihen darunter Turner vorgeschlagen hatte.“ Weiter moniert Schaich, die Berufung sei erfolgt, obwohl Turner „die als Zugangsvoraussetzung geltende Dr.würde zum Zeitpunkt seiner Ernennung nicht vorweisen konnte“ und fügt an: „Ob er die Dr.promotion an einem späteren Termin nachgeholt hat, bleibt fraglich“. Nicht einmal das Lizentiat der Rechte sei für Turner belegt.

Allerdings erwähnt Schaich in der Aufzählung der Werke Turners eine „Disputatio de iure accrescendi“, die in Ingolstadt 1604 gedruckt wurde.

Im Rahmen der Professorenbiographien der Ludwig-Maximilians-Universität werden solche Disputationen generell erwähnt und zwar mit dem Hinweis „Praes.; Resp …“ und stets in dieser Reihenfolge. Bei der Lebensschilderung Turners ist diese Reihenfolge umgekehrt. Der Vermerk lautet „Resp.; Praes.: H Canisius“.

Aber völlig unabhängig von der umgekehrten Reihenfolge ergibt sich, dass Turner wohl ein juristisches Promotionsverfahren durchlaufen hat und die abschließende Disputatio unter dem Vorsitz von Heinrich Canisius (spätestens 1604) erfolgte.

In einer universitären Disputatio ist der Respondent die Person, die auf Thesen oder Einwände antwortet, traditionell im Gegenüber zum Opponenten. In historischer Betrachtung war dies der Doktorand, der seine Thesen verteidigte. (Im modernen Universitätsbetrieb gibt es drei Varianten des mündlichen Teils der Doktorprüfung: Disputation, Promotionskolloquium und Rigorosum).
Praeses ist der Vorsitzende , der ein wissenschaftliches Streitgespräch leitet. In der heutigen Zeit würde man vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden sprechen.
Nach der seinerzeitigen Universitätsverfassung war allein die Disputatio vorgesehen.

Vorsitzender war Heinrich Canisius (1548 – 1610) aus Nijmegen, ein Neffe des Petrus Canisius, der in Löwen (Leuven, Louvain) und Perugia Jura studiert und den Grad eines Doktors beider Rechte erworben hatte. Mitte Februar 1590 in Ingolstadt immatrikuliert, war er (ab 1591) Ordinarius für kanonisches Recht. Während der folgenden rund 20jährigen Lehrtätigkeit (mit acht Rektoraten und zwei Vize-Rektoraten) „bekundete er als Schriftsteller – und zwar als Kanonist als auch als Rechtshistoriker - ungewöhnlichen Fleiß und strengen kurialen Sinn“ (Engelbert Buxbaum; Biographisches Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität) .
Zum hier in Frage stehenden Zeitpunkt waren gerade seine hervorstehenden Schriften „Lectiones antiquae“ (sechs Bände, Ingolstadt 1601 – 1604) erschienen und seine „Summa iuris Canonici ab authore recognita, restituta et annotationibus illustrata (Ingolstadt, 1604) publiziert worden. Über viele Jahre hin trug Heinrich Canisius den Titel eines herzoglichen Rates, den ihm Wilhelm V. verliehen hatte.
Kurz: Heinrich Canisius war eine in akademischer Sicht herausragende und in mondäner Betrachtung untadelige Persönlichkeit.

Abgesehen davon hatte Turner bereits zuvor ein eigenes Werk vorgelegt, das 1598 in Ingolstadt in Druck gegangen war: „Assertiones ex universa philosophia naturali desumptae“.

Wie auch immer: Turner wird außerordentlicher Professor der Institutionen mit einem Gehalt von 150 fl.
Die Dauer seiner Lehrtätigkeit aber ist kurz bemessen. Im Januar 1606 berufen, ist er zu Ostern 1606 in Landsberg belegt, da er ins Noviziat der Jesuiten eintrat. Noch 1606 verlässt er den Orden wieder – „valetudinis causae“ – aus gesundheitlichen Gründen . Er ist dreißig Jahre alt. Über sein weiteres Leben ist nichts bekannt.