Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 M Ä II

"Südlich der Stinnesstraße"

Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 114 M Ä II „Südlich der Stinnesstraße“ mit Begründung genehmigt. 

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes wird mit Begründung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2026 – 30.11.2026 hiermit veröffentlicht. Zeitgleich findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen werden veröffentlicht:

Die im Zuge der Verfahrensbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden dem Stadtrat vorgetragen. Im Rahmen der Abwägung hat der Stadtrat entsprechend der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung eine Entscheidung getroffen.

Diese entnehmen Sie bitte der

Hinweis:

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB:

Da es sich bei der angestrebten städtebaulichen Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Grundfläche unter 20.000 qm) erfüllt sind, wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan als Bauleitplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB wird dabei von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des Vorhabens und im Interesse einer vollumfänglichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde von der Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung nach § 13 a Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kein Gebrauch gemacht. Dementsprechend erfolgte in der Zeit vom 14.06.2024 - 15.07.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.