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Fernleihbestellungen sind bis mindestens 01.10.2026 aus personellen Gründen nicht möglich


Bedingungen für Fernleihbestellungen

[Einleitung] Aus personellen Gründen können bis mindestens 01.10.2026 keine Fernleihbestellungen mehr bearbeitet werden. Bereits erteilte Bestellungen werden bearbeitet.

Bitte wenden Sie sich an die Bibliotheken der Technischen Hochschule oder an die Wirtschaftswissenschaftliche Bibliothek der Universität Eichstätt-Ingolstadt

Danke für Ihr Verständnis

  • Es können nur Medien bestellt werden, die die Stadtbücherei Ingolstadt nicht besitzt. Prüfen Sie deshalb am OPAC nach, welche Literatur in Ingolstadt vorhanden ist.
  • Es entstehen Kosten für jede Fernleihbestellung von 2 Euro pro Band bzw. mindestens 2,50 Euro pro Aufsatzkopie. Bei mehr als 20 Kopierseiten erhöht sich die Gebühr.
  • Bei der Abholung legen Sie bitte einen eigenen, gültigen Leseausweis vor.
  • Sie werden benachrichtigt, sobald die bestellte Literatur eingetroffen ist.
  • Die Ausleihdauer wird jeweils durch die gebende Bibliothek festgelegt (i.d.R. 4-8 Wochen) und kann mit Auflagen versehen werden (Nutzung nur in den Räumen der Bibliothek, Kopieren verboten). Auch dann sind die Fernleihgebühren zu bezahlen. Die jeweiligen Ausleihkonditionen können Sie der Abholbenachrichtigung entnehmen.
  • Bei bestellten, aber nicht abgeholten Fernleihmedien sind Gebühren zu bezahlen.
  • Bei verspäteter Rückgabe entstehen Säumnis- und  Mahngebühren gemäß der Satzung.

Nicht über Fernleihe bestellbar:

  • Ausgenommen von der Fernleihe sind:
    • in Ingolstadt vorhandene Medien, auch wenn sie nicht verleihbar oder derzeit ausgeliehen sind.
    • Medien, die im Buchhandel zu einem geringen Preis (bis zu 15 Euro) erhältlich sind.
  • Von der Fernleihe können ausgenommen werden:
    • Medien von besonderem Wert, insbesondere solche, die vor 1800 erschienen sind
    • Medien außergewöhnlichen Formats
    • Loseblattausgaben und ungebundene Periodika
    • Medien in schlechtem Erhaltungszustand
    • Lehrbücher und viel benutzte Medien
    • nicht in Buchform vorliegende Medien, sofern sie infolge ihrer Beschaffenheit durch den Versand gefährdet werden (z. B. Schallplatten)
    • Lesesaal- und Handbibliotheksbestände
  • In der Regel nicht verleihbar sind:
    • DIN-Normen und VDI-Richtlinien
    • Diplom-, Magister- und Zulassungsarbeiten

Der Leihverkehr dient hauptsächlich der Forschung und Lehre, darüber hinaus auch der Aus-, Fort-, und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit.