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Selbsthilfevertreter/-innen

Die Beteiligung der Selbsthilfe am Verfahren der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgeschrieben. Auf der örtlichen Ebene der „Regionale Runde Tische“ haben Selbsthilfevertreter/-innen eine beratende Funktion bei der jährlichen Sitzung zur Vergabe der Fördermittel.

Für den Zeitraum 2024 bis 2027 sind für den Regionalen Runden Tisch Region 10 Ingolstadt sechs Selbsthilfevertreter/-innen benannt.