Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der Messbetrag. Diesen setzt das zuständige Finanzamt in einem separaten Bescheid fest. Bei Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden wird ein Zerlegungsbescheid erlassen. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz. Dieser beträgt in Ingolstadt zurzeit 400 v.H..
Wichtig: Die Grundlagenbescheide (Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide) der Finanzämter sind für die Gemeinden bindend, eine Abweichung von den darin festgesetzten Grundlagen ist unzulässig. Eine Änderung darf erst vollzogen werden, wenn der entsprechende Grundlagenbescheid vorliegt.
