Fischereiaufseher können nur auf Vorschlag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften bestellt werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen zudem volljährig und zuverlässig sein.
Das Reduit Tilly im Herbst durch buntes Laub von der Schloßlände aus fotografiert.
Fischereiaufseher können nur auf Vorschlag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften bestellt werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen zudem volljährig und zuverlässig sein.