Beschwerderecht der Kinder
„Ich hatte gelernt, dass Kinder eine Macht sind, die man zur Mitwirkung ermuntern und durch Geringschätzung verletzen kann, mit der man aber auf jeden Fall rechnen muss.“
(Janusz Korczak)
Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet das Recht der Kinder sich in eigenen Angelegenheiten zu beschweren und ihre Unzufriedenheit zu äußern.
§ 45 SGB VIII des Bundeskinderschutzgesetzes beinhaltet den Schutz von Kindern vor Machtmissbrauch durch pädagogische Mitarbeiter*Innen. Beschwerdeverfahren in Kindertageseinrichtungen müssen in jedem Falle beinhalten, dass sich Kinder über Fachkräfte beschweren können.
Eine dialogische Haltung des pädagogischen Personals ermöglicht hier einen respektvollen Umgang. Nicht jedes Kind kann seinen Unmut formulieren, daher achten unsere Mitarbeiter*Innen sensibel auf nonverbale Signale wie Verhalten, Mimik und Gestik. Beschwerden der Kinder sind erwünscht und werden ernst genommen. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, die alle mittragen können. Das trägt wesentlich zur Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen bei.
Jedes unserer Häuser hat ein konstruktives Beschwerdemanagement installiert, welches den Prozess des Beschwerdeverfahrens definiert und für alle Beteiligten transparent gestaltet.
Grundlegend für jede Beschwerde gilt:
- Kinder können ihre Beschwerden angstfrei äußern
- Die Belange der Kinder werden ernst genommen
- Kinder werden begleitet und erhalten in jedem Fall Hilfe
- Erwachsene haben die Bereitschaft zur Selbstreflexion und zu etwaigem Fehlverhalten zu stehen
