Beteiligung der Kinder
Laut Art. 12 der UN-Kinderrechtskonventionen haben Kinder das Recht sich, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand, im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung, zu beteiligen. Dies gründet auf Partnerschaft und Dialog und bedeutet, Planungen und Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen zu finden. Partizipation ist sozusagen ein demokratisches Prinzip, das die Haltung des pädagogischen Personals als Begleiter fordert.
Mitwirkungsmöglichkeiten ergeben sich für die Kinder in unserer Kita in folgenden Bereichen:
- Kinderkonferenzen
- Auswahl der Wochenaktivitäten
- Projektarbeit
- Feiern von verschiedenen Festen und Geburtstagen
- Morgenkreisgestaltung
- gleitende Brotzeit/Kinderfrühstück/Mittagessen
- Mitgestaltung der Spielbereiche
