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Beteiligung der Kinder

In den UN-Konventionen sind die Beteiligungsrechte von Kindern geregelt. Kinder haben ein Recht auf Information, sie haben ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und ein Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre. In Artikel 12 heißt es: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Entsprechend ihres jeweiligen Alters und Entwicklungsstandes beteiligen wir die Kinder in demokratischer Weise am pädagogischen Alltag und lassen sie ihre Belange betreffend mitentscheiden.

Im Morgenkreis reflektieren wir mit ihnen verschiedene Aktivitäten um positive Veränderungen herbeizuführen und versuchen in Alltagsgesprächen ihre Interessen und Bedürfnisse zu erfahren. Dazu stellen wir offene Fragen, um möglichst viel von den Kindern zu erfahren. Ebenso halten wir Kinderkonferenzen, um Projekte- und sonstige Aktuelle Themen mit den Kindern zu besprechen. Durch diese verschiedenen Gesprächsformen unterstützen wir nicht nur aktiv die Sprachentwicklung. Besonders angesprochen werden soziale Kompetenzen, wie das Erkennen, Äußern, Begründen und Vertreten von eigenen Sichtweisen sowie Respekt vor anderen. Demokratische Verhaltensweisen werden erlebt. Konfliktlösungsmöglichkeiten werden erlernt und erweitert.

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder sind feste Dienste, wie z.B. Tisch decken oder kehren, die Mitsprache bei der Speiseplangestaltung, aktive Hilfe bei der Raumgestaltung, Mitverantwortung für die Räume der KiTa und, Botengänge.