Bewacherwesen
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis:
Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Für die Überprüfung und Freigabe von Wachpersonen sind diese über das Bewacherregister unter www.bewacherregister.de bei der zuständigen Wohnsitzbehörde anzumelden. Ein Einsatz der jeweiligen Person darf erst nach erfolgter Freigabe stattfinden. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung wird dem Gewerbetreibenden anschließend in schriftlicher Form mitgeteilt.
Beantragte oder freigegebene Wachpersonen können sich telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Behörde über ihren aktuellen Status im Bewacherregister informieren.
