Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meinen "gültigen" Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?
Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihren neue elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch in der Regel möglich.
In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihren noch gültigen elektronische Aufenthaltstitel sowie Ihren neuen und alten Reisepass mitführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, es kann jedoch zu einer verlängerten Grenzkontrollzeit kommen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Vorgehensweise für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.
