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Jugendfischereischein & Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein ist gebührenpflichtig.
- Jugendfischereischein
- Mindestalter: 10 Jahre
- Höchstalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
- Gültig: vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(= Tag vor dem 18. Geburtstag) - Keine Verlängerung möglich
- Gebühr: 5 Euro
- Fischereiabgabe: 10 Euro für gesamte Geltungsdauer
- Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit
- Ermäßigung bei Fischereiabgabe:
Für 5 aufeinanderfolgende Jahre statt 40 Euro nur 20 Euro - Bei Einmalzahlung für gesamte Lebenszeit gibt es keine Ermäßigung
- Auf Antrag ist jedoch ein Jugendfischereischein möglich (berechtigt jedoch nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers, auch wenn die Prüfung bestanden ist).
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung (zum Beispiel Prüfung der US-Streitkräfte)
- Mindestalter: 14 Jahre
- Gebühr: 35 Euro (bei Neuausstellung)
- bei Verlängerung nach 01.01.1999: 5 Euro
- Fischereiabgabe: für 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40 Euro
- wenn 68. Lebensjahr vollendet, von der Abgabepflicht befreit
- Zusätzlich zu den Gebühren:
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit – Einmalzahlung (ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG) - Einmalzahlung auf Lebenszeit:
- vom 14. bis 22. Lebensjahr : 300 Euro
- vom 23. bis 27. Lebensjahr: 288 Euro
- vom 28. bis 32. Lebensjahr: 256 Euro
- vom 33. bis 37. Lebensjahr: 224 Euro
- vom 38. bis 42. Lebensjahr: 192 Euro
- vom 43. bis 47. Lebensjahr: 160 Euro
- vom 48. bis 52. Lebensjahr: 128 Euro
- vom 53. bis 57. Lebensjahr: 96 Euro
- vom 58. bis 62. Lebensjahr: 64 Euro
- vom 63. bis 67. Lebensjahr: 32 Euro
- ab 68. Lebensjahr von Abgabepflicht befreit
