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Die Anfänge der Juristischen Fakultät der Universität Ingolstadt (5. Fortsetzung)
von Gerd Treffer

Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 16 - Ausgabe Nr.210 vom 01.02.2026

Heinrich Schmiechen: der zweite Vertreter des römischen Rechtes

Der fünfte Professor aus dem Kreis der Fakultätsgründer ist Heinrich Schmiecken, der vermutlich in Schmiechen bei Friedberg zur Welt kam. Er ist im Herbst 1459 als Freisinger Kanoniker in die Matrikel der Universität Wien eingetragen. Ort und Zeitpunkt seiner Promotion zum Dr. jur. utr. sind allerdings unbekannt. Am 30. April 1472 erfolgt sein Eintrag in die Ingolstädter Matrikel. Im Laufe der faktischen Konstituierung der Juristenfakultät war er als ordentlicher Professor berufen worden. Bis zur Jahresmitte 1473 las er zunächst die Pandekten, dann in der Nachfolge Johannes Terdingers bis Juli 1474 den Codex. Einige juristische Gutachten aus dieser Zeit sind in den Nürnberger Ratschlagbüchern überliefert. 1472 war er zeitweilig Vizerektor und im Frühjahr 1474 besoldeter Mitkammerer. „Ähnlich wie andere juristische Professoren vor oder nach ihrem Wirken an der bayerischen Landesuniversität“ (Ingrid Baumgärtner) fungierte der Probst von St. Veit in Freising, der später auch Pfründen in Regensburg (1482) und Augsburg (1483) besaß, als geistlicher Rat bei Herzog Georg dem Reichen in Landshut.

Betrachtet man das Herkommen dieser ersten fünf Juristen der Ingolstädter Universität – schreibt Helmut Wolff – „gewinnt man den Eindruck einer gewissen Zufälligkeit und Improvisation“. Sicher habe es von Seiten des Landesherrn vielfache Bemühungen gegeben, qualifizierte Professoren zu gewinnen – letztlich aber musste sich der Herzog mit dem begnügen, was er tatsächlich zu akquirieren vermochte. Wie auch bei der theologischen Fakultät waren erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, was dort aber leichter fiel, weil die kirchliche Struktur genutzt werden konnte und von vorneherein klar war, dass der Gründungsbeauftragte, ein hoher kirchlicher Amtsträger, nach erfolgtem Start das Amt unverzüglich weiterreichen würde. Was bei den Juristen erschwerend hinzukam, war die Erwartung, dass das juristische Personal Aufgaben und Ämter im Aufbau der allgemeinen Universitätsverwaltung in ihrem Entstehen übernehmen würde.

Gesichert aber war immerhin eine reguläre Vorlesungstätigkeit. Die Fakultät schuf sich in ihren Statuten eine tragfähige innere und äußere Ordnung. Helmut Wolff meint: „Dafür mochte auch schon der reiche Zustrom an Studenten“ – bis zum Rektoratsbeginn Mendels (25. Juli 1472) fast 500 – gesorgt haben, unter denen sich bereits einige fanden, die später als Juristen in Erscheinung traten. (Man könnte dies auch anders interpretieren: Die Universität zu organisieren, die Strukturen ihrer Verwaltung zu schaffen und einen Vorlesungsbetrieb zu steuern, war bei 500 hereingedrungen Studenten eine beachtliche Leistung).

Auf gesichertem finanziellem Fundament war die Fakultät durchgehend funktionsfähig. Friedrich Kempter weist in seiner Dissertation über die Gutachten und Urteilstätigkeit der Juristenfakultät Ingolstadt-Landshut-München (München, 1975) daraufhin, dass es an der Ingolstädter Hohen Schule nicht nur die Fakultätsjuristen gab – dass sich darüber hinaus „ein immerwährender Kontakt mit den Großen der Rechtslehre und ein stetiges Bemühen um die Weiterentwicklung des Studiums“ gezeigt habe – daran hatten auch Professoren der Philosophie Fakultät Anteil.

Bis zum Ende des ersten Jahrzehnts der Fakultät sind noch zehn weitere „Jura-Personen“ bekannt. Nur fünf von ihnen (Johannes Mainberger, Wilhelm Fraunhofer, Wolfgang Vetter sowie Gabriel und Peter Baumgartner waren Doktoren ihres Faches und wurden ordentlich auf eine Lektur berufen).

Mit dem aus Regensburg stammenden Mainberger und dem einem alten Adelsgeschlecht aus der Vilsbiburger Gegend kommenden Fraunhofer beginnt eine lange Kette von Ingolstädter Juristen, die in Bologna und an anderen Universitäten Italiens studiert hatten. Seinen Doktortitel aus Italien holte sich auch der gebürtige Nürnberger Gabriel Baumgartner. Bei einem hohen Fluktuationsgrad der Lehrerschaft besaß die Fakultät mit Wilhelm Fraunhofer hingegen einen Professor, der fast ein Jahrzehnt als Zivilist in Ingolstadt unterrichtete und – ähnlich wie Wilhelm Kyrmann und Christoph Mendel – dem durch den häufigen Wechsel recht unruhigen Lehrbetrieb eine Anmutung von Kontinuität und Stabilität gab. Georg Baumgartner verblieb (1479 in die Fakultät eingetreten, zuerst als Institutionist, bald als erster Zivilist) fast 20 Jahre im Amt. „Solche langjährig wirkende Professoren waren für die ersten Jahre der Fakultät ein wichtiges, ja notwendiges Element. Bei aller Fluktuation konnte so… eine gewisse Stabilität erreicht werden… da für die Frühzeit der Universität verständliche Eindruck der Zufälligkeit bei der Berufung der juristischen Professoren verschwindet nach einer Anfangszeit zunehmend.“ (Helmut Wolff; Geschichte der Ingolstädter Juristenfakultät 1472-1625; München, 1972)