Die Anfänge der juristischen Fakultät der Universität Ingolstadt. (1. Fortsetzung)
von Gerd Treffer
Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 15 - Ausgabe Nr.200 vom 15.11.2025
Der führende Jurist der Bayerischen Landesuniversität: Wilhelm Kyrmann
Der überragende Kopf unter den fünf Gründungsprofessoren der juristischen Fakultät Ingolstadt war sicherlich Wilhelm Kyrmann. (In anderen Schreibweisen: Kairmann, Kurneman de Werden).
Er kam in Werden an der Ruhr zur Welt und stammte offenbar aus einer angesehenen Familie. 1450 trägt er sich in Matrikel der Universität Köln ein. 1454 graduiert er zum Magister Artium, 1460 zum Bakkalar des Kanonischen Rechts. Er zieht nach Pavia und wird dort zum Doktor decretis promoviert.
Nach einem kurzen Aufenthalt in Heidelberg (1464) kehrt er nach Köln zurück, wo er wegen seiner ausländischen Promotion gegen den Willen der Universität auf eine städtische Professur berufen wird, die er 1468 bis 1472 nominell wahrnimmt. Eine prozessuale Auseinandersetzung um diese Berufung, die an der Kurie in Rom anhängig ist, bringt Kyrmann die Suspendierung ein und geht im Januar 1474 für ihn verloren – da aber ist Kyrmann bereits in Ingolstadt Rektor. Aus der Zeit dieser Auseinandersetzungen und einer sich abzeichnenden Niederlage im Kölner-Streit, stammen wohl seine Kontakte zum Landshuter Hof. Sie führen im März 1472 zu seiner Berufung auf die erste Kanonistenstelle – die lectura in decretis an der Universität Ingolstadt - und zu seiner Ernennung (!) zum kommissarischen Vizerektor der Universität (in Erwartung der Wahl (!) als Rektor). Unbestritten ist, dass „er maßgeblich am universitären Verfassungsentwurf mitarbeitete und einen faßbaren Einfluß auf die ältesten juristischen Statuten ausübte“. (Ingrid Baumgärtner, Biographisches Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität München). Und Helmut Wolff (s.o.) bestätigt, alles deute zu Recht auf einen maßgeblichen Anteil dieses Mannes im Rahmen des universitären Verfassungsentwurfes hin. Sein Einfluß auf die ältesten juristischen Statuten ist klar faßbar und der Schluß liegt nahe, daß er auch bei der Konstituierung der Fakultät erheblich mitgewirkt hat.
Wolff charakterisiert Kyrmann als „einen von Natur aus streitbaren“ Mann und glaubt, daß er sich in der Gründungsphase „nicht allzu viele Freunde machte“. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, als er bitter enttäuscht war, dass bei der ersten Rektorenwahl nicht ihm „dem tatkräftigen spiritus rector der ersten Stunde“, sondern seinem adeligen Fakultätskollegen Christoph Mendel von Steinfels die besondere Ehre des ersten Rektorats zuteilwurde.
Dieses Gefühl der Zurücksetzung könnte auch das Motiv gewesen sein, für Kyrmanns vorrübergehende Abwesenheit von Ingolstadt (1477-1478), für seine brüske Zurückweisung des Rektorats für das Sommersemester 1481 und schließlich (Mitte 1482) für seinen Abgang von der Universität. 1478 war er mit einem Jahresgehalt von 125 Gulden der bestbezahlte Jurist an der Universität (und verdiente mit zivilrechtlichen Einzelgutachten sicher nicht unbeachtlich hinzu). Dennoch tauscht er seine hochdotierte Ingolstädter Professur gegen die Stelle eines Nürnberger Ratskonsultanten ein, die er bis zu seinem Tod (vermutlich 1496) behielt.
Fortsetzung folgt…
