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Die Anfänge der juristischen Fakultät der Universität Ingolstadt. Die Gründerzeit
von Gerd Treffer

Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 15 - Ausgabe Nr.197 vom 01.11.2025

Als Herzog Ludwig der Reiche 1472 die erste Universität in Bayern eröffnen konnte, war die „hohe Gemain Wirdige/und Gefreite Universität“ wirtschaftlich bestens gesichert, mit päpstlichen Privilegien und Freiheiten ausgestattet.
An dieser Hohen Schule sollten der Tradition der Mehrfakultätenuniversität folgend Studien der freien Künste („der Philosophie“ als Grundlage des akademischen Wissens und Zugang zu den „höheren Fakultäten“), der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin eingerichtet werden.

Über die Errichtung und Einrichtung, sowie den Anlauf der Theologischen Fakultät wurde an anderer Stelle der Historischen Blätter (Nr. 171 vom 15. März 2025: Der erste Theologie-Professor der Universität Ingolstadt – Johann Ludovici – Rat des Landshuter Herzogs und Bischof von Regensburg) berichtet. Hier nun geht es um den Aufbau der Juristischen Fakultät. Sie ist universitätsgeschichtlich insoweit von besonderer Bedeutung, als zur juristischen Ausarbeitung der universitären Strukturen der Sachkenntnis der Rechts-Gelehrten besondere Bedeutung zuwuchs und (siehe unten) der erste Rektor der Universität ein Vertreter der Juristenschaft war.

Der herzogliche Stiftungsbrief, dessen letzte Fassung wohl erst kurz vor dem 25. Juli 1472 (dem Tag der ersten Rektorenwahl in Anwesenheit des Herzogs) fertig gestellt wurde, führt zur Grundstruktur aller Fakultäten aus, sie müssten einen Dekan und einen Rat haben, die von ihnen selbst gewählt werden.

Für die juristische Fakultät ist zudem ausgeführt, dass (zumindest) zwei Professoren zu geistlichem Recht und einer zu kaiserlichen Rechten lesen sollten. Dass beide Rechtskreise an der neuen Universität unterrichtet würden, hatte schon die Gründungsbulle von Papst Pius II. von 1459 ausdrücklich vorgesehen, und die älteren Fakultätsstatuen sprechen von einer facultas utriusque iuris.

Wie Helmut Wolff in seiner detailreichen „Geschichte der Ingolstädter Juristenfakultät 1472-1625 (Ludovico Maximilianea… Forschungen und Quellen. Hrsgb. von Johannes Spörl und Laetitia Boehm, Forschungen: Bd. 5) anmerkt, könnte diese Bestimmung des Stiftungsbriefes auf eine Bevorzugung des Kirchenrechtes schließen lassen (was der damaligen Situation an den deutschen Universitäten entsprochen hätte). Tatsächlich war dies zum Zeitpunkt der Proklamation (und später durchwegs) überholt. Im Juli 1472 gab es bei den Juristen fünf bestellte Professoren, von denen zwei Kanonisten und drei Zivilisten waren.

Die faktische Konstituierung der Juristenfakultät vollzog sich zwischen Anfang März und Ende Mai 1472. (Die Professoren Terdinger und Fromont sind am 22. März 1472, Schmiechen am 30. April 1472 und Mendel am 30. Mai 1472 in die Matrikel eingetragen – der erste amtierende Vizerektor Kyrmann konnte sich erst nach der Rektorenwahl am 26. Juli 1472 eingetragen).

Die Juristen in der „Konstituierungsphase“ der Fakultät sind die fünf Professoren Wilhelm Krymann, Karl Fromont, Johannes Terdinger, Heinrich Schmiecken und Christoph Mendel von Steinfels.

Wolf schreibt: „Ausdrückliche Zeugnisse über ihren Anteil an der Gründung der Fakultät fehlen, doch drei von ihnen sind maßgeblich auch am Aufbau der Universität beteiligt: Kyrmann ist der vom Herzog ernannte (kommissarische) Vizerektor der (provisorischen) Gründungszeit - Mendel, der erste gewählte Rektor der Universität und ihr erster Kammerer – und Fromont, ihr erster Vizekanzler“.

Der überragende Kopf ist sicherlich Wilhelm Kyrmann.

Fortsetzung folgt…