Direktversand des elektronischen Aufenthaltstitels
Mit der Option Direktversand können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel direkt nach Hause liefern lassen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr. Die Versanddauer beträgt in der Regel acht bis zehn Werktage.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie in der Regel zwei Tage im Voraus per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Die Deutsche Post AG informiert Sie über die Hinterlegung. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an das Ausländeramt weitergeleitet. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel aufbewahrt, bis Sie ihn nach vorheriger Terminvereinbarung abholen.
- Direktversand für elektronische Aufenthaltstitel ist ab dem 16. Geburtstag möglich.
- Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich.
- Die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
- Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
- Da der alte elektronische Aufenthaltstitel bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Aufenthaltstitels und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
- Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel übergeben. Alte Aufenthaltstitel werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
