Ein Ingolstädter Professor - Chef-Berater des bayerischen Herzogs: Onofferus Berbinger
von Gerd Treffer
Historische Blätter Ingolstadt - Jahrgang 15 - Ausgabe Nr.172 vom 01.04.2025
Berbinger, mit dem ungewöhnlichen Vornamen Onofferus (Onophrius), gehört zu den wenigen vertrauten Beratern Herzog Albrechts V., die Bayerns „innere und äußere Politik maßgeblich gestalteten“ (schreibt Maximilian Lanzinner im Biographischen Lexikon der Ludwig-Maximilians-Universität), er „kann neben Simon Thaddäus Eck und Wigulaeus Hundt wohl als der wichtigste gelehrte Berater Albrechts gelten“.
Berbinger war wohl zu Beginn des 16. Jahrhunderts zur Welt gekommen. Lanzinner bezeichnet ihn als „Bastard-Nachkomme Herzog Georgs des Reichen“ (1455-1503), des dritten der „Reichen Herzöge“ von Niederbayern und berühmt ob seiner „Landshuter Hochzeit“,1475, mit der polnischen Königstochter Hedwig.
Nach dem Erlöschen der Ingolstädter Herzogslinie 1447 hätte das Herzogtum Bayern-Ingolstadt eigentlich zwischen Bayern-Landshut und Bayern-München geteilt werden müssen. Herzog Heinrich der Reiche aber riss Ingolstadt an sich, und es blieb auf Jahrzehnte bei den Niederbayern. In diese Zeit fällt, 1472, die Gründung der Universität. An der Wende zum 16. Jahrhundert geriet allerdings die Landshuter Dominanz ins Wanken. Georg der Reiche hatte keinen männlichen Nachkommen, wohl aber eine Tochter, Elisabeth, die mit dem Sohn des Kurfürsten von der Pfalz verheiratet war. Diesen Schwiegersohn, Ruprecht, setzte Georg zum Erben ein, was erneut dem Teilungsvertrag von 1392 widersprach. Herzog Georg starb 1503 im Ingolstädter Schloss. In der Chronik des Ingolstädter Stadtschreibers Andreas Zainer heißt es, danach sei es im ganzen Land zu „Mord, Mordprant, Raub, Schatzung und Verderbung der armen Leut, auch Eroberung durch heimliche Verrätherei“ gekommen. 1506 schuf dann das Primogeniturgesetz die Einheit Bayerns.
Um diese Zeit nun muss Onofferus Berbinger zur Welt gekommen sein. Als Geburtsort wird Kranzberg (heute im Landkreis Freising) genannt. Die Burg war (bis zu ihrer Zerstörung 1632 im Dreißigjährigen Krieg) Amtssitzt eines herzoglich-bayerischen Landgerichts. Das ursprüngliche Schloss war um 1200 vom Ministerialengeschlecht der „Chranisberg“ errichtet worden.
Als Vater wird Leonhard Berbinger angegeben, als Mutter Margarete von Siggenhausen (,ein Name, der im Zusammenhang mit der Verwaltung des Hochstiftes Freising in den Dokumenten des Bayerischen Hauptstaatsarchives, für 1568, auftaucht). Die Berufsbezeichnung des Vaters lautet auf Kastner. (Inwieweit sich die Affiliation Berbingers zum letzten Landshuter Herzog ergibt, ist insoweit nicht erkenntlich.)
Der finanzielle Hintergrund jedenfalls ermöglicht dem jungen Mann ein Studium in Bourges, an einer Universität, die 1463 durch Ludwig den Klugen gegründet worden war, und die über eine herausragende juristische Fakultät verfügte. Als Lehrer waren tätig Jacques Cujas, der „bedeutendste Jurist seiner Zeit“ und Obertus Griphanus . Abgesehen davon war Bourges Krönungsstadt Ludwigs VII. (1137 – in Anwesenheit seiner jungen Ehefrau Alienor von Aquitanien) und 1422 bis 1444 Regierungssitz König Karls VII. gewesen, des Sohnes der Ingolstädter Prinzessin und Königin von Frankreich Isabeau de Bavière und mithin Neffe des Ingolstädter Herzogs Ludwig des Gebarteten. Karl VII. ist der, den Johanna von Orléans zur Krönung nach Reims führt. Bourges ist, der langen Erklärung kurzer Sinn, eine in der seinerzeitigen höfischen (und daher „internationalen“) Politik bedeutende und in den bayerisch-französischen Beziehungen wohl-bekannte Stadt.
Als Jurist von der Universität Bourges abgegangen, beginnt Berbinger seine juristische Berufstätigkeit als Advokat und Prokurator am Reichskammergericht. Und er findet unschwer den Weg nach Ingolstadt.
1536/1537 lehrt er als Zivilist und Lector institutionum an der Ingolstädter Universität. Mutmaßlich war er nicht erpicht auf eine längere universitäre Lehrtätigkeit. Andererseits macht sich eine akademische Betätigung gut im Lebenslauf, sozusagen ein Orden fürs Talar-Knopfloch. (Man wird diese Attitude der Honorar-Doktoren und, inflationär, der Honorar-Professoren in spätere Jahrhunderte übertragen). Manche Professoren sehen es als Erfüllung, auf einem Lehr-Stuhl zu sitzen, Begründer einer Lehrmeinung, zu sein und eine Anzahl ihrer Schüler, gar Gelehrter der nächsten Generation, Abkömmlinge der eigenen „Schule“ nennen zu können. Andere Professoren sehen in der Gelegenheit, an einer Lehr-Kanzel zu stehen, die Bestätigung, dass sie über das Stadium des erfolgreichen Studenten hinausgewachsen sind, Erfahrungen erworben haben, die zu vermitteln sich lohne, die sie aber nicht auf Lebensdauer hin lehren möchten
Berbinger unterrichtet vielleicht gern – sieht sich aber eher oder auch zu gestaltender Politik berufen .
1544 bis 1554 sind für ihn die Jahre des Heranwachsens an die wirkliche Gestaltungsmacht, die beim Herzog liegt , welche aber der Beratung bedarf. 1544 wird Berbinger Rat Herzog Wilhelms IV., 1550 bis 1554 amtiert er als Stadtschreiber in München, was einer leitenden Verwaltungstätigkeit entspricht. 1554 kehrt er in den ausschließlichen Dienst des Herzogs zurück und gehört fortan zum engsten Beraterstab des Landesherrn in der Kategorie „gelehrte Berater“. Die Politik des Landesherrn versuchen naturgemäß auch die hohen Adeligen, die „Verwandten“, die „Cousins“ des Herzogs zu beeinflussen, denen aber vor allem daran gelegen ist, ihre Privilegien zu wahren und die dem Grundsatz huldigen, es möge sich möglichst wenig verändern. Dem Landesherrn dagegen muss daran gelegen sein, das Land zu entwickeln, es voranzubringen, es zukunftstauglich zu machen. Die intellektuelle Hilfe, die Argumentatorik, die überzeugenden Stichworte dazu sollen ihm die Gelehrten, die „Studierten“ liefern. Sie sind seine Ideen- , seine Impuls-Geber, seine Helfer, Stützen, Rückendecker gegenüber den hochadeligen Cousins im Lande und feindseligen Fürsten von jenseits der Grenzen. Ein „Chef-Berater“ wie Berbinger mag dabei eine besondere Rolle spielen: Er ist (sagt Lanzinner) ein (unehelicher) Fürstennachkomme, mithin wohl wohlunterrichtet über die Irrungen und Wirrungen der Oberschicht, andererseits bestens gerüstet, ihr juristisch Parole zu bieten: „Das Werk dieser Räte war im Inneren der Ausbau der Finanz-, Gerichts- und Konfessionsverwaltung“ (Lanzinner). In der „Außenpolitik“ ging es um die Stabilisierung der Reichspolitik, die der Augsburger Religionsfrieden (1555) definiert hatte. In beiden Feldern gaben die (gelehrten) Juristen den Ton an, „weil die Ausgestaltung und die Auslegung der Rechtsordnung das politische Handeln bestimmte“. Mehr oder weniger ging es in der Rechts-Wissenschaft um die schriftlich niedergelegte Norm und ihre Verbindlichkeit – nucleus der Herrschaft des Gesetzes – und parallel um die Definition der Quelle des Rechtes.
Darum kreisen die „Souveränitätstheorien“ des Franzosen Jean Bodin („Sechs Bücher über die Republik“, 1572) und des Ingolstädter Juristen Christoph Besold (und seiner Synopsis doctrinae politicae; siehe: Gerd Treffer: Zum Inhalt der Synopsis – integrale Übersetzung des lateinischen Textes : SHVI 100/1991, S. 219 ff.) . Die Verschriftung des Rechtes war ein Erfordernis der Zeit nach der Reformation, und die Quelle der schriftlichen Verbindlichkeit bedurfte der über-konfessionell respektierten Verbindlichkeit, des „souveränen“ von allen Bindungen gelösten (legibus absolutus) Herrschers (,was zum Absolutismus führte, der nach Jahren der Blüte in den Konstitutionalismus führen mußte, als der „absolute“ Herrscher im Käfig der Gesetze , der Constitutionen, gefangen wurde. Diese Entwicklung nimmt ihren Anfang mit der Ausformulierung dessen, was schriftlich niedergelegt und mithin als verbindlich zu gelten hat.
Berbinger war offenbar besonders in der Konfessions-Politik engagiert, speziell in dem Bemühen, Bayern dem hergebrachten Glauben zu erhalten. Er war Mitglied des 1556 bis 1559 bestehenden Religionsrates und ab 1570 des Geistlichen Rates. Ziel und Aufgabe dieser Gremien und der Konfessionsverwaltung war es, „das den Territorien zugesprochene Konfessionsrecht in die Herrschaftspraxis umzusetzen“(Lanzinner). Cuius regio eius religio: Der Landesherr bestimmt den Glauben seiner Untertanen. Ein Instrument dazu war der Landsberger Bund, dessen Kanzler Berbinger von 1557 bis 1575 war. Der Bund (nach dem Ort benannt, an dem der Jesuitenorden sein Noviziat für Süddeutschland errichtete) sollte „vor allem die süddeutschen katholischen Hochstifte gegen protestantische Reichsstände abschirmen und so den Status quo von 1555 bewahren“ (ebenda). In die Innenpolitik der Zeit Berbingers als Fürsten-Berater fällt die Berufung der Jesuiten nach Ingolstadt. Von Herzog Wilhelm IV. gerufen waren 1549 mit Petrus Canisius, Alphons Salmeron und Claudius Jajus die ersten Vertreter des jungen Ordens nach Ingolstadt gekommen, um die nach Eck entstandene „theologische Lücke“ zu schließen. Der Herzog hatte noch vor dem Episkopat entschlossene Schritte unternommen. Die Berufung der Jesuiten zielte darauf ab, die Universität des Landes zum Zentrum der innerkirchlichen Erneuerung und zum Ausgangspunkt für den Gegenstoß wider den Protestantismus zu machen. Den Jesuiten war von Herzog Wilhelm IV. der Bau eines Kollegs für sie zugesichert worden, der sich nach seinem Tod 1550 aber verzögerte, weshalb Canisius, 1552, abzog. Berbinger war damals herzoglicher Rat und Münchener Stadtschreiber, vielleicht nicht direkt impliziert, aber als Mann mit Überzeugung und leiser Stimmgewalt am Ohr des neuen Herzogs Albrecht vernehmbar. Die Verhandlungen über den Bau des Jesuitenkollegs zu Ingolstadt – im Schlagschatten des Münsters und keine drei Fußminuten vom Sitz der Universität im Pfründnerhaus entfernt – wurden 1555 wieder aufgenommen, im Jahr des Augsburger Religionsfriedens , im Jahr auch, da Berbinger in des Herzogs Dienst zurückgewechselt war und sich im Sinne seiner Herrschaft etablierte. 1556 entsandte Ignatius von Loyola 18 Ordensleute , die im Juli in Ingolstadt ankamen und eine Niederlassung bildeten, die über 200 Jahre hin die „Pflanzschule des Ordens für ganz Deutschland wurde“ (Gerd Treffer; Kleine Ingolstädter Stadtgeschichte). 1576 – im Jahr nach Berbingers Tod – konnten die Jesuiten ihr fertiggestelltes Kolleg beziehen, das nach dem Stifterbrief Albrechts V. Teil der Universität war. Den Gegnern der Jesuiten an der Hohen Schule war es gelungen, sie von der Leitung des Georgianums fernzuhalten. Im Gegenzug planten diese eine konkurrierende Anstalt zur Heranbildung von Geistlichen. Vom Herzog unterstützt, entstand so 1576 das Collegium Albertinum als Priesterseminar. 1575 kam Gregor von Valencia – der glänzendste Theologe des Jahrhunderts nach dem Tridentinum und als „ doctor doctorum“ der Lehrmeister einer ganzen Generation herausragender Religionslehrer – nach Ingolstadt. Die dortige Hohe Schule wurde zur geistigen Rüstkammer der Gegenreformation. Leopold von Ranke schreibt: „Ingolstadt bekam, aber in entgegengesetztem Sinn, eine Wirksamkeit wie sie Wittenberg und Genf gehabt“ hatten.
Aufgrund seiner Verdienste übertrug Albrecht V. Berbinger Schloss und Hofmark Nannhofen (im Landgericht Dachau) im Mannslehen (Nannhofen ist heute Gemeindeteil von Mammendorf im Landkreis Fürstenfeldbruck).
Berbinger verstarb am 30. Dezember 1575 in München und wurde in der Franziskanerkirche ( St. Anton) bestattet.
