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Wesentliche Fördervoraussetzungen
Fördermittel können bis zum 15.02. des jeweiligen Förderjahres beantragt werden.
Selbsthilfegruppen stellen den Antrag selbst und eigenverantwortlich. Zwei Mitglieder der Gruppe unterzeichnen den Antrag und den Verwendungsnachweis des vorangegangenen Förderjahres.
Gefördert werden können:
- Gruppen aus dem Gesundheitsbereich und Angehörigengruppen deren Existenz und Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht wurde
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
- eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit
- regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch
- die Offenheit der Gruppe für andere Betroffene
- die Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen
- die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung
- eigenes Gruppenkonto bzw. Unterkonto
