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Gebühren und Gebührenbefreiung

Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:

  • Angehörige von EU-Staaten
  • Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
  • Empfänger von SGB II und SGB XII
  • Bundeswehrangehörige

Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:

  • Minderjährige