Seiteninhalt
Gebühren und Gebührenbefreiung
Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:
- Angehörige von EU-Staaten
- Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
- Empfänger von SGB II und SGB XII
- Bundeswehrangehörige
Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:
- Minderjährige
