Genehmigungsfreistellung
Wenn Sie Ihr Vorhaben auf einem Grundstück verwirklichen wollen, das im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, ist der Bau unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Geregelt ist dieses Verfahren im Art. 58 BayBO. Weitere Informationen zum Thema Baurecht und Technik des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
Im Fall einer Genehmigungsfreistellung muss der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Stadt von seinem Bauvorhaben unterrichten. Der Bauherr spart wertvolle Zeit und die sonst anfallenden Genehmigungsgebühren. Die Unterrichtung der Stadt geschieht mit dem normalen Bauantragsformular, bei dem der Bauherr „Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ ankreuzt und die übrigen Unterlagen beifügt.
Will die Gemeinde, also die Stadt Ingolstadt, dass trotzdem ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, muss sie dies spätestens einen Monat, nachdem der Bauherr die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, verlangen. Äußert sich die Gemeinde innerhalb dieser Frist nicht oder erklärt sie schon vorher schriftlich, kein Genehmigungsverfahren zu verlangen, darf der Bauherr mit dem Bau beginnen.
